BERUFSPOLITISCHES
Der finanzielle Nutzen der Psychotherapie
Pro investiertem Euro für die Psychotherapie könnten zwischen zwei und fünf Euro im Gesundheitswesen eingespart werden. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Technischen Universität Braunschweig. Die Wissenschaftler stellten in ihrer Untersuchung die Kosten einer zusätzlichen Mehrbehandlung von Angsterkrankungen und affektiven Störungen dem prognostizierten finanziellen Nutzen gegenüber. Auch wenn andere Störungsbilder sowie auch verschiedene Ausprägungen der Störungen und zusätzlich auftretende Krankheiten unberücksichtigt blieben, kann diese Kosten-Nutzen-Analyse einen Beitrag in der Debatte um die Bedarfsplanung und Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen leisten.
Lesen Sie mehr: www.vpp.org/meldungen/13/130425_nutzen.html
Nur ein Gespräch ist keine Lösung
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz empfahl den niedergelassenen Kollegen jüngst, anfragenden Patienten zeitnah ein einzelnes Gespräch anzubieten, um so zu verhindern, dass sich der Weg über die Kostenerstattung dauerhaft etabliere. Zu diesem Vorstoß äußert sich Jörg Schmihing (Politikredakteur) in einem Artikel in der Rheinpfalz vom 24. April 2013. Im genannten Beitrag kommt auch der VPP-Bundesvorsitzende Marcus Rautenberg zu Wort.
Lesen Sie mehr: www.vpp.org/meldungen/13/130425_wartezeiten.html
Systemische Therapie als GKV-Leistung?
Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft die Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Erwachsenen.
Seit Dezember 2008 zählt die Systemische Therapie zu den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen. Am 18. April 2013 beschloss der G-BA nun die Prüfung der Systemischen Therapie auf ihren Nutzen, ihre medizinische Notwendigkeit und ihre Wirtschaftlichkeit.
Die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen wird nicht Gegenstand des Bewertungsverfahrens sein.
Lesen Sie mehr: www.bptk.de
Erste Flexibilisierungen bei Gruppenpsychotherapie
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die rechtlichen Voraussetzungen für Gruppenpsychotherapie entrümpelt. Mit seinem Beschluss vom 18. April 2013 ermöglicht er es, eine Verhaltenstherapie auch als alleinige Gruppenpsychotherapie durchzuführen. Bislang schrieb die Psychotherapie-Richtlinie vor, dass in der Verhaltenstherapie eine Gruppenpsychotherapie stets mit einer Einzelpsychotherapie kombiniert werden muss. Zukünftig sind in der Verhaltenstherapie eine ausschließliche Einzeltherapie, eine ausschließliche Gruppenpsychotherapie sowie eine Kombination aus Einzel- und Gruppenpsychotherapie zulässig.
Lesen Sie mehr: www.bptk.de
Zehn Tatsachen zur Psychotherapie
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veröffentlichte einen aktuellen BPtK-Standpunkt unter dem Titel „10 Tatsachen zur Psychotherapie“. Angesprochen werden darin neben der Häufigkeit psychischer Erkrankungen und dem durch sie ausgelösten Leidensdruck unter anderem auch die Diagnostizierbarkeit psychischer Störungen sowie die Wirksamkeit von Psychotherapie und deren Akzeptanz in der Bevölkerung. Zudem werden die Versorgungssituation und das Kosten-Nutzen-Verhältnis in der Psychotherapie thematisiert.
Lesen Sie mehr: www.bptk.de
AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
LFV Berlin
Vorlage für Kläger zur Benennung der Musterverfahren für 2008
Für Kollegen, die bezüglich der Honorierung der nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen im Jahr 2008 geklagt haben, gibt es einen erklärenden Text des Rechtsanwalts für die Übermittlung der Aktenzeichen der beiden Musterverfahren und einen Mustertext, mit welchem dem Sozialgericht die Musterverfahren benannt werden können. Beides ist beim Vorstand des LFV erhältlich.
Punktwerte 4/2012
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin veröffentlichte auf ihrer Homepage die Punktwerte für das 4. Quartal 2012. Demnach ergibt sich für die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen außer probatorischen Sitzungen innerhalb der zeitbezogenen Kapazitätsgrenze ein Punktwert von 1,6658 Cent.
Die LFV Berlin hält die Quotierung der Honorare innerhalb der zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen für nicht mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses kompatibel. Aus diesem Grund empfiehlt der LFV, Widerspruch gegen die entsprechenden Honorarbescheide einzulegen und stellt einen entsprechenden Mustertext zur Verfügung.
Zur Übersicht: www.kvberlin.de
Resolution zur Psychotherapeutenausbildung
In der Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Berlin am 12. April 2013 brachte der Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung eine Resolution zur zukünftigen Entwicklung der Psychotherapeutenausbildung zur Abstimmung. Unterstützt wurde diese durch das Bündnis für psychische Gesundheit (dem auch der VPP angehört). Die Resolution wurde mit großer Mehrheit angenommen. Vorausgegangen war der Delegiertenversammlung ein Vortrag von Herrn Dr. Grigutsch, dem verantwortlichen Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, der deutlich machte, dass das Ministerium eine Direktausbildung deutlich bevorzugt.
Lesen Sie mehr: www.vpp.org/verband/lfv/berlin/13/130413_resolution.html
LFV Niedersachsen
Termin des VPP-Landespsychotherapeuten-Tages steht fest
Der nächste VPP-Landespsychotherapeuten-Tag (Mitgliederversammlung und Fortbildung) des Landesfachverbandes Niedersachsen wird am Samstag, den 7. Dezember 2013, zwischen 9.00 und 18.00 Uhr in Hannover stattfinden.
SONSTIGE MELDUNGEN
Einen Einblick ins Berufleben geben
Am 29. und 30. Juni 2013 veranstaltet die Bundesvereinigung der Studierenden im BDP in Bonn Workshops zu unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Psychologie. Für den Bereich „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ werden noch engagierte Kollegen gesucht, die sich vorstellen können, mit einer kleinen Gruppe angehender Psychologen Fallbeispiele sowie Themen aus dem beruflichen Alltag zu besprechen oder praktische Anwendungen zu üben. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden mehr Einblick in die Realität des Berufslebens zu ermöglichen, was im Studium leider oft zu kurz kommt. Für Rückfragen steht der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Studierenden, Herr Patrick Giemsa, zur Verfügung.
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