BERUFSPOLITISCHES
ZI-Studie zu Praxiskosten geht in die vierte Runde
Ab Mitte Juni befragt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) wieder mehrere tausend niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten. Unter dem Motto „ZIPP zählt!“ sind die angeschriebenen Ärzte und Psychotherapeuten aufgefordert, sich bis zum 30. September 2013 an der bundesweiten Kostenstrukturerhebung zu beteiligen. Auch der VPP unterstützt die ZI-Studie. Sie liefert wertvolle Daten, die in den Honorarverhandlungen nützlich sein können und helfen, die Vergütungssituation zu verbessern. Der VPP bittet daher alle angeschriebenen Kollegen, an der Befragung teilzunehmen. Eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme ist vorgesehen.
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Fachärztliche Grundpauschale auch für Psychotherapeuten
Der Bewertungsausschuss hat die fachärztliche Grundpauschale auch für die PsychotherapeutInnen beschlossen. Ab Oktober 2013 wird die neue Regelung in Kraft treten. Die fachärztliche Grundpauschale beläuft sich auf 15,90 Euro pro Fall und kann bei PatientInnen zusätzlich abgerechnet werden, für die im entsprechenden Quartal keine Richtlinienpsychotherapie und kein Bericht an den Gutachter abgerechnet wird. Das Gesamtvolumen der dafür zur Verfügung stehenden Mittel beträgt bundesweit etwa 18 Millionen Euro. Dies bedeutet eine Honorarsteigerung von 1,1 Prozent für die PsychotherapeutInnen. Die Stärkung der fachärztlichen Grundversorgung gegenüber der apparativen und operativen Medizin war in den Honorarverhandlungen für 2013 mit verhandelt worden. Zusätzliche Gelder wurden von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Diese werden über die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung verteilt. PsychotherapeutInnen gehören nun zu den sogenannten „Grundversorgern“, allerdings gibt es Leistungen, die zum Ausschluss von der Grundpauschale führen. Insbesondere gilt dies für die Richtlinienpsychotherapie. Dass auch der Bericht an den Gutachter zum Ausschluss führt, ist nicht nachvollziehbar, entspricht aber vorerst der Regelung. Die Probatorik hingegen ist Teil der Grundversorgung. Auch dies war lange umkämpft, konnte aber letztendlich durchgesetzt werden.
Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie
Im Juni traten zwei durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie in Kraft. Zum einen betrifft dies die Verringerung der Mindestteilnehmerzahl in der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Gruppentherapie von Kindern und Jugendlichen von sechs auf drei Teilnehmer. Zum anderen trat eine neue Regelung in Kraft, dass eine Verhaltenstherapie auch als Gruppentherapie allein (und nicht nur in Verbindung mit einer Einzeltherapie) werden kann. Der VPP begrüßt diese Erleichterungen bei der Gruppenpsychotherapie.
Lesen Sie mehr: www.vpp.org/meldungen/13/130628_aenderungen.html
Auskunftsbegehren der Krankenkassen
Krankenkassen dürfen sich bei Patienten anlässlich der Arbeitsunfähigkeit nicht über die Psychotherapie erkundigen. Das Verhältnis von Patienten zu Ihrer Krankenkasse beinhaltet durchaus Mitwirkungspflichten der Patienten. Eine Pflicht, anlässlich der Arbeitsunfähigkeit Auskunft über den Inhalt, die Qualität oder den Fortgang der Psychotherapie zu geben, gibt es aber nicht. Allenfalls der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und nicht die Krankenkasse darf inhaltliche Fragen zur Arbeitsunfähigkeit stellen und dabei darf sogar der MDK sich beim Patienten anlässlich der Arbeitsunfähigkeit nicht nach Inhalt und Ablauf der Psychotherapie erkundigen, denn dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die Behandlung. Sollte sich die Krankenkasse auf ihre Sachverhaltsermittlungspflicht gemäß §§ 20, 21 Abs.1 SGB X berufen, so ist entgegenzuhalten, dass für die gegebenenfalls strittige Frage des Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeit Inhalt und Ablauf der Psychotherapie nicht entscheidungserheblich und daher auch nicht zu ermitteln sind.
Unhaltbare Kritik des vdek:
In einem internen fünfseitigen „Konzeptpapier zur Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung“ wirft der Verband der Ersatzkassen (vdek) den Psychotherapeuten unter anderem vor, „bevorzugt leichte Fälle“ zu übernehmen. Zudem seien Psychotherapien zu lang und der Anteil an Gruppentherapien zu gering. In diesen und weiteren Faktoren sieht der vdek die „unbefriedigende Wartezeitsituation“ begründet. Der VPP weist die Kritik des vdek an den niedergelassenen Therapeuten in Deutschland scharf zurück.
Lesen Sie mehr: www.vpp.org/meldungen/13/130603_ersatzkassen.html
AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
LFV Berlin
Berliner Bündnis Wahlsieger der Berliner Kammerwahl
Das Berliner Bündnis für psychische Gesundheit ist als stärkste Liste aus der Wahl zur Delegiertenversammlung der Berliner Psychotherapeutenkammer im Juni 2013 hervorgegangen. Das Bündnis ist ein Zusammenschluss mehrerer Berufs- und Fachverbände, die sich in erster Linie für die Verfahrensvielfalt in der Psychotherapie einsetzen. Zudem versteht es sich als Interessenvertretung von niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der GKV, von Freien Psychotherapeuten, die ohne KV-Zulassung psychotherapeutisch arbeiten, von angestellten und verbeamteten Psychotherapeuten und von Psychotherapeuten in Ausbildung.
Lesen Sie mehr: www.berliner-buendnis.de
LFV Nordrhein-Westfalen
Einladung zum Sommerfest
Am 6. Juli 2013 lädt die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen ab 19 Uhr zu einem Sommerfest nach Bonn. Auf der Terrasse und im großen Garten von Haus Müllestumpe (An der Rheindorfer Burg 22, 53117 Bonn) bietet sich die Gelegenheit, Kollegen kennenzulernen und in angenehmer Atmosphäre gute Gespräche zu führen. Wie auch bei den Neujahrsempfängen sind zudem Landes - und Bundespolitiker geladen: Dr. Claudia Lücking-Michel, Bundestagswahlkandidatin der CDU, und Ulrich Kelber, MdB, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Leckeres Essen und kalte Getränke runden den Abend ab.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TERMINE
Transkulturelle Psychotherapie und Beratung
Die International Psychoanalytic University Berlin bietet ab Oktober 2013 eine zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung mit dem Thema „Transkulturelle Psychotherapie und Beratung“ an, die sich an Psychotherapeuten, Psychiater, Fachärzte für Psychosomatische Medizin, Psychologen und Berater im psychosozialen Bereich richtet. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung können sich Interessenten am 5. Juli 2013 von 16 bis 18 Uhr in der International Psychoanalytic University in Berlin über das Programm informieren.
Weitere Information unter: www.ipu-berlin.de
Symposium zum 20-jährigen Bestehen des VPP im BDP
Anlässlich seines 20-jährigen Bestehens lädt der VPP am 9. September 2013 alle interessierten Kollegen zu einem Symposium mit dem Titel „Zwischen Mythos und Manual – Zukunft der Psychotherapie in Deutschland“ nach Berlin. Von 11 bis 19 Uhr können sich Praktiker, Wissenschaftler, Politiker und Vertreter der Krankenkassen austauschen und die entscheidenden Fragen rund um die Zukunft des Berufsstandes diskutieren. Das Symposium will einen kritischen wie wertschätzenden Austausch anstoßen, die Arbeit an der Definition des Gegenstands der Psychotherapie sowie an einem Berufsbild der Psychotherapeuten, das die derzeitige Praxis wie die notwendige Entwicklung abbildet, fördern. Ein ausführlicher Informationsflyer wird in Kürze folgen.
Update on Positive Psychology
Vom 12. bis 13. Juli 2014 lädt das Inntal Institut zum Kongress „Update on Positive Psychology“ nach Berlin an die Freie Universität. Neben den Begründern der Positiven Psychologie, Martin Seligman und Mihály Csíkszentmihályi, werden weitere führende Vertreter der Positiven Psychologie und ihrer Nachbardisziplinen zu erleben sein. Bei Anmeldung über die Geschäftsstelle des VPP bis zum 8. Juli 2013 gelten spezielle Frühbucherpreise.
Informationen zum Kongress: www.inntal-institut.de