Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter April 2009

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Resolution zur Entwicklung der Honorare in der KV
Die Vertreterversammlung des VPP im BDP in Berlin hat am 22. März 2009 folgende Resolution einstimmig beschlossen: Die finanziellen Mittel für die Psychotherapie in der Gesamtvergütung  müssen die notwendige psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Wir fordern die KVen und die KBV auf, daraufhin mit den Krankenkassen zu verhandeln. Die Gesundheitsreporte der Krankenkassen der letzten Jahre stellen einstimmig einen Anstieg psychischer Erkrankungen dar mit immensen gesamtgesellschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit, Chronifizierung oder Frühberentung. Psychologische Psychotherapie ist die notwendige und qualitätsgesicherte Leistung, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen muss, um die psychischen Erkrankungen angemessen behandeln zu können.
Die Vertreterversammlung des VPP im BDP beobachtet mit Sorge Bestrebungen verschiedener ärztlicher Gruppierungen  die neue Honorarregelung für PsychotherapeutInnen anzugreifen. Sie tun das nämlich aus der Befürchtung, selbst Honorarverluste zu erleiden.Die erst in diesem Jahr eingeführten zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen sind versorgungspolitisch sinnvoll und entsprechen der Besonderheit psychotherapeutischer Tätigkeit, die überwiegend aus zeitgebundenen Leistungen besteht. Wir fordern den Bewertungsausschuss daher auf, diese Regelung beizubehalten. Sorgfältige Diagnostik und Probatorik sind  notwendig für den Erfolg der psychotherapeutischen Behandlung und müssen wirtschaftlich erbracht werden können. Psychotherapeutische Leistungen sind mengenbegrenzt durch Regelungen der Psychotherapie-Richtlinien und des EBM. Die Langzeitpsychotherapie unterliegt zusätzlich der Genehmigungspflicht durch das Gutachterverfahren.
www.vpp.org/meldungen/09/90323_resolution.html

KBV-VV: Dieses Jahr nur "Notmaßnahmen", keine Änderungen an den Honorarregelungen
Der Angriff auf das Zeitkontingent wurde in der KBV-Sonder-Vertreterversammlung Ende März erst mal abgewehrt. Man will sich in diesem Jahr nur auf "Notmaßnahmen" beschränken, keine grundsätzlichen Änderungen an den Honorarregelungen vornehmen. Wenn Änderungen an den Beschlüssen vorgenommen werden sollen, dann, so eine Forderung der Krankenkassen und des Schlichters Prof. Wasem, nur, wenn diese durch Zahlen und Berechnungen fundiert sind. Also müssen erst real abgerechnete Quartale vorliegen. Man scheint inzwischen verstanden zu haben, dass die genehmigungspflichtigen Leistungen der in § 87 Abs. 2 genannten Gruppen (PPT, KJPT, Psychiater, ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte und FÄ für psychosomatische Medizin und Psychotherapie)  unantastbar sind. So hat sich Dr. Köhler in der Sonder-VV der KBV letzte Woche geäußert.  Was die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen angeht, ist offen, was ab 1. Januar geplant wird.
Des weiteren: Die Regelungen zur Mindestquote KJP werden im G-BA immer wieder nach hinten verschoben. Da muss man wohl leider noch einige Zeit darauf warten. Es gibt Überlegungen, zu versuchen zu regeln, dass in großen KV-Bezirken die KJP gut gestreut werden und sich nicht in beliebten Bezirken ballen. Wie das erreicht werden kann, ist allerdings noch unklar.

WEITERE NACHRICHTEN

VPP-Bundesvorstand:Christel Kock kooptiert
Aufgrund persönlicher Überlastung ist Michael Wetzstein bei der Vertreterversammlung des VPP im BDP am 22.3.2009 von seinem Amt als Mitglied des VPP-Bundesvorstands zurückgetreten. Die Vertreterversammlung und die übrigen Bundesvorstandsmitglieder dankten ihm für die geleistete Arbeit während seiner Amtszeit. Da aufgrund der Satzung eine Neuwahl erst in der nächsten VV möglich ist, wurde Christel Kock für das Ressort "Freie Psychotherapeuten und Kontakte zu den LFV" - bislang in der Verantwortung von Wetzstein - in den Vorstand kooptiert.

AUSBLICK

VPP positioniert sich bei Kammerwahlen in Berlin, NRW und Baden-Württemberg
Zu den in diesem Jahr anstehenden Kammerwahlen in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bezieht der VPP im BDP in der Maiausgabe von "Report Psychologie" Stellung. In seinem Überblicksstatement erläutert der Bundesvorsitzende des VPP im BDP, Heinrich Bertram, die Bedeutung der berufsverbandlichen Interessensvertretung auch in den Psychotherapeutenkammern: "Die Arbeit von Berufs- und Fachverbänden wird nicht durch die Kammern ersetzt. Kammern sind behördliche Einrichtungen, Berufsverbände stehen zu ihnen wie politische Parteien zu Bundestag und Regierung. Sie sind auch in den Kammern zuständig für die Lobbyarbeit für den Berufsstand." In Berlin ist der VPP im BDP Teil der Wahlliste "Berliner Bündnis für psychische Gesundheit". Über die Wahlmannschaft des VPP im BDP in Nordrhein-Westfalen erfährt man etwas unter: www.psychotherapeutinnen-nrw.de. In Baden-Württemberg wird erst im Herbst gewählt, zu gegebener Zeit werden Kandidaten und Wahlziele unter www.bdp-bw.de vorgestellt werden.