BERUFSPOLITIK AKTUELL
Expertenanhörung zum Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung
Das von der Bundesregierung eingesetzte Forschergremium zum Gutachten zur Psychotherapeutenausbildung um Professor Bernhard Strauß aus Jena hat mehrere Expertenbefragungen durchgeführt: Neben den zwei onlinebefragungen (delphi 1 und delphi 2) fand am 28. Januar ein Panel statt, bei dem ca. 100 geladene Vertreter von Verbänden, Hochschulen, PiA-Vertretungen und Ausbildungsinstituten jeweils eine schriftliche Seite und eine höchstens 3-minütige mündliche Erklärung zu zweien von sieben vorgegebenen Fragen abgeben konnten. Für den VPP im BDP nahm Heinrich Bertram zum Punkt Struktur und Verortung Stellung und der PiA-Vertreter des VPP Robin Siegel zum Punkt Ausbildungsbausteine. Der VPP berichtet ausführlich in der Aprilausgabe von "Report Psychologie".
WEITERE NACHRICHTEN
SG Reutlingen zum objektiven Verkehrswert einer Psychotherapeuten-Praxis
Das SG Reutlingen hält an seiner Auffassung fest, dass der Zulassungsausschuss den objektiven Verkehrswert einer Psychotherapeutenpraxis auch dann bestimmen und für bindend erklären kann, wenn sich Verkäufer und der vom Zulassungsausschuss ausgewählte Käufer über einen höheren Kaufpreis geeinigt haben. Dies hat das SG Reutlingen am 12.1.09 geurteilt (S 1 Ka 618/08, noch nicht rechtskräftig). Der objektive Wert wurde in diesem Fall allein anhand der materiellen Werte auf 2.940 € festgelegt. Jan Frederichs, BDP-Rechtsberatung, kommentiert auf der VPP-Homepage diese "Einzelfallentscheidung, die hinsichtlich der Verallgemeinerbarkeit geprüft werden muss."
www.vpp.org/meldungen/09/90228_verkehrswert.html
LANDESFACHVERBÄNDE
LFV Baden-Württemberg: Berufsverbände nehmen Stellung zur Konvergenzregelung
Folgende Berufsverbände der Psychotherapeuten, die in der Kassenärztlichen Vereinigung BW aktiv sind, haben sich entschieden, eine gemeinsame Information bezüglich des neuen Beschlusses zur sog. Konvergenzreglung des Erweiterten Bewertungsausschussses vom 27.2.09 an ihre Verbandsmitglieder zu versenden: bvvpBW, DGPT, DPtV, DGVT, VAKJP, VPP im BDP. Darin heißt es: "Dieser Beschluss besagt klar, dass die antrags- und genehmigungspflichtigen Psychotherapieleistungen des Kap. 35.2. bei den im Gesetz aufgeführten Fachgruppen nicht in die Konvergenzregelungen einzubeziehen sind." Die Verbände führen aus, aufgrund welcher Informationen sie davon ausgehen, dass sich die KV BW an diesen Beschluss halten wird.
www.vpp.org/meldungen/09/90310_konvergenz.html
LFV Nordrhein-Westfalen: KV-Honorar-Widersprüche 2002 bis 2006
Die KV Nordrhein hat in einem Rundschreiben an ihre psychotherapeutisch tätigen Mitglieder festgestellt, dass nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Mai 2008 die Widersprüche für die Quartale 2002 bis 2006 wohl abschlägig beschieden werden müssten. Aus Verfahrensvereinfachung fordert sie dazu auf, dass man, wenn der Widerspruch aufrecht erhalten werden soll, der KV darüber Mitteilung zu machen hätte. Anderenfalls würde die KV die Widersprüche als erledigt ansehen. Warum dieses Vorgehen juristisch fraglich sein könnte, erörtert die Vorsitzende des VPP-LFV NRW, Uschi Gersch, in Abstimmung mit Jan Frederichs, BDP-Rechtsberatung.
www.vpp.org/verband/lfv/nrw/09/90310_widersprueche.html
LFV Berlin: Nicht alles "paletti" für die PsychotherapeutInnen in der KV
"Psychotherapiehonorare: Alles paletti für die PsychotherapeutInnen in der KV?" - so der Titel einer Veranstaltung, zu der der VPP-Landesfachverband Berlin gemeinsam mit dem Berliner Verband der Vertragspsychotherapeuten Ende Februar in Berlin eingeladen hatte. "Alle stochern im Nebel", so beschrieb Jürgen Doebert, Mitglied im Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses und Mitglied im Beratenden Fachausschuss Psychotherapie der KBV, vor 150 Psychotherapeuten die derzeitige Situation wenige Monate nach der bundeseinheitlichen Regelung der Psychotherapiehonorare. Nur kurz habe sich die Psychotherapeutenschaft über die 81 Euro pro Therapiesitzung freuen können, die nunmehr im EBM 2009 festgeschrieben und von Berlin bis Bayern garantiert seien. Der Vergütungsanspruch habe sehr schnell zu größten Sorgen bei den KVen geführt, dass mehr als die bundesweit veranschlagten 156 Millionen Euro benötigt werden könnten. Bereits im Februar sei über Veränderungen an der Honorarsystematik nachgedacht worden, noch "ehe man ein vernünftig ausgewertetes Quartal" habe. Die stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP, Eva Schweitzer-Köhn, machte am Beispiel Berlin deutlich, dass mit den für 2009 veranschlagten Mitteln etwa ein Prozent der Bevölkerung psychotherapeutisch versorgt werden könne. Demgegenüber stehe ein geschätzter Versorgungsbedarf von rund 8 Prozent.