Mit den besten Wünschen für das bereits laufende Jahr 2007 und herzlichem Dank für die zahlreichen positiven Anmerkungen zu unserem Newsletter meldet sich der VPP aus der Weihnachtspause zurück. Wer noch Informationen aus dem alten Jahr sucht, wird im Newsletter-Archiv fündig..
BERUFSPOLITIK AKTUELL: GESPRÄCHSPSYCHOTHERAPIE
Kommentar zur Ablehnung der Gesprächspsychotherapie
In einem ausführlichen Kommentar nimmt der VPP-Bundesvorstand Stellung zur Ablehnung der Gesprächspsychotherapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dort heißt es: "Es gibt ernsthafte Gründe für den Eindruck, dass die Ablehnung der GPT bereits vor der Prüfung beschlossen war - z.B. eine Äußerung von Köhler (KBV) im Gespräch mit dem VPP-Bundesvorstand, der sagte, dass die GPT nicht die Zulassung erhalten würde. Das war im Januar!" Jetzt sei die Stellungnahme des BMG abzuwarten. Der VPP wird in Anbetracht seiner berufspolitischen Haltung für eine methodenvielfältige Psychotherapie mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und der solidarischen Unterstützung des gesamten BDP an der Seite derer stehen, die die GPT dennoch zum Erfolg führen wollen.
Juristische Expertise zum G-BA-Beschluss
Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gesprächspsychotherapie, der zum Protest des Wissenschaftlichen Beirates der GwG geführt hatte, ist von Dr. jur. Peter Holtappels und Dr. med. Wilram Tieman am 14.12. eine juristische Expertise vorgelegt worden. Für die Prüfung der Gesprächspsychotherapie kamen zum ersten Mal die Kriterien der evidenzbasierten Medizin (EvBM) gemäß der Verfahrensordnung des G-BA zur Anwendung. Dazu wird in der Expertise "Zur gerichtlichen Kontrolle der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses" Stellung genommen.
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WEITERE NACHRICHTEN
Bundesrat: Psychotherapie als Einzelleistung abbilden
Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am 15.12. mit der Gesundheitsreform befasst. Unter den Änderungsvorschlägen sind auch zwei Forderungen der PsychotherapeutInnen-Verbände im GKII, der Psychotherapeutenkammern und der BPtK. Beide Änderungen beziehen sich auf § 87 SGB V, d. h. auf den EBM: 1. "Im Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen sind Regelungen zur Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen der Psychotherapeuten, der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, der Fachärzte für Nervenheilkunde, der Fachärzte für Psychosomatik und Psychotherapie (psychotherapeutische Medizin) sowie der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte zu treffen, die eine angemessene Höhe der Vergütung je Zeiteinheit gewährleisten." 2. "Psychotherapeutische Leistungen werden als Einzelleistungen abgebildet."
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Bericht an den Hausarzt wird verpflichtend
Zukünftig können Psychologische Psychotherapeuten den Bericht an den Hausarzt berechnen, werden jedoch gleichzeitig verpflichtet, mindestens einmal im Behandlungsfall einen Bericht zu schicken. Mit dieser Entscheidung reagieren KBV und Krankenkassen im Bewertungsausschuss auf die immer wieder - insbesondere von der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung - vorgetragene Forderung nach Berechnungsfähigkeit des Berichts auch für PPT und KJPT, die auch vom Beratenden Fachausschuss Psychotherapie der KBV übernommen worden war. Nach § 73 Abs. 1b SGB V muss der Patient seine Zustimmung zu einem Hausarztbericht schriftlich bestätigen. Wenn der Patient die schriftliche Einwilligung verweigert oder wenn er keinen Hausarzt hat, dann würde die Berichtspflicht entfallen. Für den praktischen Umgang mit dieser neuen Verpflichtung sei auf den Mitgliederbereich der VPP-Website verwiesen.
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NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
Bayern: Gemeinsame Liste von VPP, BDP, GwG und MEG bei den Kammerwahlen
Vom 30. Januar bis zum 13. Februar laufen die Wahlen zur zweiten Legislaturperiode der Bayerischen Psychotherapeutenkammer. Der VPP-Landesfachverband wird auf einer gemeinsamen Wahlliste mit der BDP-Landesgruppe, der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) und der Milton-Erickson-Gesellschaft (MEG) antreten. Die Liste vertritt sowohl die niedergelassenen als auch die angestellten Psychologischen Psychotherapeuten. Listenführerin ist Angelika Wagner-Link, Vorsitzende der BDP-Landesgruppe. Auf dem zweiten Platz kandidiert Brigitte Morgenstern-Junior, Vorsitzende des VPP-Landesfachverbandes, auf dem dritten Prof. Dr. Klaus Heinert, GwG. VPP und BDP haben entschieden, durch das Bündnis mit den sogenannten Nicht-Richtlinienverfahren ein besonderes Signal für die methodenübergreifende und integrative Psychotherapie zu setzen.
Berlin: Aktuelle Entwicklung zum Thema Honorarklagen
Die KV Berlin hat bzgl. der Klage zur Nachvergütung dem Ruhen der Klage und dem Führen von Musterverfahren zugestimmt, allerdings angeregt, dass das Sozialgericht "zumindest noch einen weiteren bei ihr anhängigen Rechtsstreit als Musterverfahren auswählt". Das Sozialgericht hat das Ruhen des Verfahrens angeordnet "im Hinblick auf den Ausgang von anhängigen Parallelverfahren (...), die als Musterverfahren geführt werden sollen". Laut KV-Vorstand sind beim Sozialgericht Berlin knapp unter 800 Klagen von PsychotherapeutInnen anhängig, die gegen die KV auf Honorargerechtigkeit klagen. Wer eventuelle Ansprüche auf Nachvergütung aufrechterhalten möchte, muss weiter gegen die Quartalsbescheide Widerspruch einlegen.
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Berlin:"Bündnis" votierte gegen Erhöhung des Kammerbeitrags
Bei der Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Berlin am 30.11.2006 wurde eine Beitragserhöhung um 55 € ab 2007 gegen die Stimmen des "Bündnis für psychische Gesundheit" (hierin ist auch der VPP organisiert) und einiger einzelner Delegierter beschlossen. Die Mehrheit aus Psychoanalytikern und Vereinigung im Vorstand der Kammer plant einen starken personellen Ausbau der Kammergeschäftsstelle. Ursprünglich hatte die Vorstandsmehrheit einen mehr als doppelt so großen Umfang an neuen Stellen gefordert (= Beitragserhöhung von ca. 105 Euro). Heinrich Bertram, vorheriger Kammerpräsident, der als einziges Bündnismitglied noch im jetzigen Vorstand sitzt, hatte eine Minderheitenposition dagegen gesetzt - mit einer moderaten Stellenanhebung bei gleichbleibendem Mitgliedsbeitrag.
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Berlin: Migrationshintergrund beeinflusst Psychotherapie
"Besonderheiten bei der psychotherapeutischen Behandlung von MigrantInnen" lautete das Thema eines Vortrags von Dipl.-Psych. Kadir Kaynak, der im Rahmen der Mitgliederversammlung des LFV Berlin vor allem über die "Beziehungsarbeit" mit türkischen Patientinnen und Patienten sprach. Neben religiösen Unterschieden z.B. zwischen Aleviten und Sunniten sei zu beachten, wie Familienbeziehungen und die Erziehung der Kinder gesehen werden. Diskutiert wurden auch der Begriff der Ehre, der Umgang mit einem "Ehrenmord" in einer Familie und der Umgang von Psychotherapeutinnen mit türkischen Männern. Der VPP-LFV Berlin plant 2007 eine größere Veranstaltung zu diesem Thema.
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AUSBLICK
In Vorbereitung ist ein aktueller Überblick über die zahlreichen Neureglungen beim Zulassungsrecht aufgrund des am 1.1. 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG). Diesen finden Sie in der nächsten Woche auf unserer Website.