BERUFSPOLITIK AKTUELL I: BERICHTSPFLICHT
VPP-Kommentar zur Berichtspflicht
Für eine Vielzahl von Anfragen in der VPP-Bundesgeschäftsstelle sorgt derzeit das Stichwort "Berichtspflicht". In einem aktuellen Kommentar hat der VPP-Bundesvorstand die wesentlichen Aspekte der Neueinführung noch einmal zusammenfassend beleuchtet. Der VPP lehnt die Verknüpfung der Abrechenbarkeit psychotherapeutischer Leistungen mit der Berichtspflicht ab, da dieses Verfahren den geschützten Rahmen gefährdet, innerhalb dessen Inhalte der Psychotherapie, der therapeutische Prozess und die therapeutische Beziehung zwischen Patient und Psychotherapeut kommuniziert werden, ohne dass hier Außenstehende Einfluss nehmen und ohne dass mitbedacht werden muss, was aus diesen Sitzungen komprimiert an den Arzt weitergegeben werden soll.
VPP legt Patientenerklärung vor
Zum Thema Berichtspflicht kann auf der Mitgliederseite des VPP ein Formular abgerufen werden, welches den PatientInnen als Information über den Vorgang und ihr Recht, die Mitteilungen an den Hausarzt abzulehnen, vorgelegt werden kann.
GK II: Vergütung nicht mit Berichtspflicht verknüpfen
In einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, machen auch die im Gesprächskreis II (GK II) zusammengeschlossenen psychotherapeutischen Verbände deutlich, dass die Verknüpfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen mit einem regelmäßigen vierteljährlichen Bericht an den Hausarzt fachlich nicht gerechtfertigt sei. Die Mitglieder des Gesprächskreises II appellieren an die KBV, im Bewertungsausschuss einen Antrag zur Aufhebung des entsprechenden Beschlusses des Bewertungsausschusses einzubringen.
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BERUFSPOLITIK AKTUELL II: VERTRAGSARZTRECHTSÄNDERUNGSGESETZ
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz seit 1.1.2007: Was bedeutet dies für die Praxis?
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ist zum 1.1.2007 in Kraft getreten. BDP-Rechtsanwalt Jan Frederichs hat in Kooperation mit der stellvertretenden Vorsitzenden des VPP, Eva Schweitzer-Köhn, die Neuregelungen im Hinblick auf ihre Bedeutung für Psychologische Psychotherapeuten kommentiert. Stichworte sind: Hälftige Zulassung, Änderungen bei Anstellungsmöglichkeiten, Lokaler Versorgungsbedarf, §100 Abs. 3 SGB V, Vereinbarkeit von Zulassung und Krankenhaustätigkeit, Aufhebung der 55-Jahre-Altersgrenze.
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WEITERE NACHRICHTEN
Bundesregierung: Psychotherapie braucht "angemessene Vergütung je Zeiteinheit"
Als großer Erfolg für die im Gesprächskreis II zusammengeschlossenen Psychotherapeutenverbände und für die Bundespsychotherapeutenkammer ist zu werten, dass alle Forderungen bezüglich der Psychotherapie in die Änderungsanträge der Fraktionen eingeflossen sind, die dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zur Beratung vorliegen. Wichtigster Punkt: Für psychotherapeutische Leistungen ist auch zukünftig eine "angemessene Vergütung je Zeiteinheit zu gewährleisten". Die Fraktionen schlagen außerdem vor, die arztbezogene Begrenzung der Leistungsmenge durch Regelleistungsvolumen nicht auf die antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen anzuwenden. Die Landesverbände der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sollen zudem die Möglichkeit erhalten, psychotherapeutische Leistungen außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zu honorieren.
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Neu in der PKV: Versicherungsschutz auch für psychisch Kranke
Die Bundesregierung plant ab 1.1.2009 eine Versicherungspflicht für alle.e, ab dem 1. Januar 2009 muss jeder krankenversichert sein. Private Krankenkassen müssen deshalb künftig auch psychisch kranke Menschen versichern. "Es ist ein erster Schritt, um die Diskriminierung psychisch Kranker in der privaten Krankenversicherung weitgehend zu beenden", stellte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. Grundlage dafür ist der so genannte Basistarif, zu dem die Privatversicherer mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verpflichtet werden sollen.
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FINANZtest: Privatversicherer bieten bei ambulanter Psychotherapie "deutlich schlechtere Leistungen als gesetzliche Kassen"
In einem Test der Zeitschrift FINANZtest werden unter dem Titel "Patient Erster Klasse", Ausgabe 12/2006, werden unter dem Titel "Patient Erster Klasse" die Leistungen innerhalb von rund 40 Privaten Krankenversicherungen miteinander und auch gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung verglichen. In dem TestberichtDarin heißt es, dass viele Privatversicherer bei der ambulanten Psychotherapie "deutlich schlechtere Leistungen als die gesetzlichen Kassen" bieten: "Oft kann der Patient nur 20 bis 30 Sitzungen im Jahr in Anspruch nehmen. Längere Behandlungen mit zwei oder drei Sitzungen pro Woche müsste er dann größtenteils aus eigener Tasche bezahlen. Zum Vergleich: Gesetzlich Krankenversicherte erhalten je nach Therapieverfahren bis zu 300 Sitzungen pro Behandlung."
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Bundesfinanzhof: Nachzahlungen für mehrere Jahre sind steuerlich zu begünstigen
Der Bundesfinanzhof hat am 14.12.2006 einem einzelnen Kläger Recht gegeben, dass Nachzahlungen bei den Psychotherapeuten nach § 34 Einkommenssteuergesetz steuerlich zu begünstigen sind. Die Revision des Beklagten (Finanzamt Emden) gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 31. August 2005 2 K 306/03 wird als unbegründet zurückgewiesen. Im Streitfall ist laut Bundesfinanzhof "die Regelung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EstG einschlägig: Sie soll bewirken, dass die steuerliche Belastung bei Einkünften, die dem Steuerpflichtigen für eine mehrjährige Tätigkeit zufließen, möglichst nicht höher ist, als wenn ihm in jedem der mehreren Jahre ein Anteil zugeflossen wäre." Ob die steuerliche Begünstigung im Einzelfall zu einem Vorteil führt, hängt von der Einkommenssteuersituation des einzelnen Psychotherapeuten ab. Diese Frage sollte mit dem Steuerberater geklärt werden.
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Psychotherapeuten ische Vertretung im G-BA - Fortbildungspflicht für PPT/ und KJP im stationären Bereich
Im reformierten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) können auch künftig Psychotherapeuten ihren Sachverstand einbringen, indem sie als KBV-Vertreter an den Sitzungen des wichtigen Beschlussgremiums des G-BA teilnehmen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Psychotherapeuten-Verbände des Gesprächskreises II hatten eine solche Regelung in den Beratungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes gefordert. Außerdem soll eine Fortbildungspflicht für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten auch im stationären Bereich eingeführt werden.
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NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
LFV Bayern: Kammerwahlen 2007: Liste 4 "Psychotherapie ohne Fesseln"
Noch bis zum 13. Februar laufen die Wahlen zur zweiten Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. VPP und BDP treten auf Liste 4 zusammen mit folgenden Fachverbänden zusammen auf Liste 4 zur Kammerwahl an: Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG), Milton Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose/Hypnotherapie (M.E.G.) und Deutsche Psychologische Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie (DPGG).
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LFV Hamburg: Kammerwahlen 2007: Team Psychologische PsychotherapeutInnen
Am 16. Februar endet die Wahl zur zweiten Legislaturperiode der Psychotherapeutenkammer Hamburg. Angetreten ist dort das Team Psychologische PsychotherapeutInnen BDP/VPP. Die Wahlveranstaltung des BDP-/VPP-Teams fand Ende Januar unter dem Titel "Kassensitze und Alternativen - Kostenerstattung, KV-Bürokratie, Tarifverträge, Privatliquidation, Paartherapie" statt.
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LFV Berlin: Umgang mit der Berichtspflicht
Der Vorstand der KV Berlin äußerte sich folgendermaßen: Da die Neuregelung der Berichtspflicht ab 1.1.2007 gelte, müssten laut Vorstand des KV Berlin die VertragsbehandlerInnen und auch die KV diese umsetzen. Die KV Berlin werde "keine systematischen Kontrollen" durchführen, es könne aber im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung geprüft werden. Eva Schweitzer-Köhn, stellvertretende Vorsitzende des VPP, zieht daraus den Schluss: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollten mit ihren Patienten darüber besprechen, ob sie eine Hausärztin oder einen Hausarzt haben und ob sie möchten, dass dieser regelmäßig vierteljährlich einen Bericht bekommt. Dies sollte von der PatientIn auf einer entsprechenden Erklärung unterschrieben werden (Muster im Mitgliederbereich).
AUSBLICK
Blick in den VPP-Mitgliederbereich lohnt sich
Grundsätzlich möchten wir auf die Mitgliederseiten auf unserer Webseite hinweisen. Zum Beispiel findet sich dort zum Thema Kostenerstattung eine Sammlung relevanter Informationen. Zugänglich ist dieser Bereich allerdings nur denjenigen BDP-Mitgliedern, die den VPP als Primärsektion gewählt haben. Diese haben dafür Zugangsdaten erhalten. Wer seine verloren hat oder nicht mehr vorhält, kann sich an die Geschäftsstelle des VPP wenden. Wenn Sie als (approbiertes) BDP-Mitglied Ihre Primärsektionswahl nachholen wollen, können Sie das entweder über die Geschäftsstelle oder über das entsprechende Formular auf der Homepage tun.