BERUFSPOLITIK AKTUELL I: BEANSTANDUNG DES BESCHLUSSES ZUR GPT
BMG begründet Beanstandung des G-BA-Beschlusses
Zu der am 21. November 2006 erfolgten Ablehnung der sozialrechtlichen Zulassung der Gesprächspsychotherapie (GPT) hatte der VPP-Bundesvorstand umgehend Stellung genommen. Am 8. Dezember folgte eine Pressemitteilung des BDP. Unmittelbar vor Ablauf der Frist hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 30. Januar 2007 den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beanstandet. Am 15. Februar wurde die noch ausstehende Begründung veröffentlicht: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) "nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt". Das BMG bemängelt, dass der G-BA seinen 604seitigen Bericht, der die Basis seiner Entscheidung ist und in dem er den Nutzen der Gesprächspsychotherapie bewertet, der BPtK nicht zur Verfügung gestellt habe. Das BMG hebt außerdem hervor, dass die Auswertungen des G-BA "teilweise in Widerspruch zu den Bewertungen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) stehen".
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BERUFSPOLITIK AKTUELL II: VISION 2015
Vision 2015: Essentials der psychotherapeutischen Versorgung
"Wie das Gesundheitssystem von morgen aussieht, hängt auch von den Vorschlägen der Psychotherapeuten ab." schreibt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrem Aufruf an die Psychotherapeutenschaft, ihre Vorstellungen zum Gesundheitssystem der Zukunft zu formulieren. Der VPP-Bundesvorstand hat seine "Vision 2015" formuliert. Wesentliche Kernaussagen sind: Es ist ethisch, allen Menschen einen Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Das fördert den sozialen Frieden und damit die innere Sicherheit. Das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen trägt dazu bei. Marktwirtschaftliche oder neoliberale Konzepte für die Gesundheitsversorgung, die Aufweichung des Sicherstellungsauftrags gefährden dieses Ziel. Patienten sind keine Kunden und Krankheit ist keine Ware, auch wenn der Gesundheitsmarkt ein "Markt" ist und viel Geld bewegt. Zugang zur Gesundheitsversorgung wird als Menschenrecht betrachtet und nicht vom Einkommen der Menschen abhängig gemacht. Sehr wohl können aber Forderungen gestellt werden, sowohl an den Nachweis der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung als auch an die Mitarbeit der Patientinnen und Patienten und die Vermeidung von Gesundheit gefährdendem Verhalten. Hier wiederum können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nützlich sein darin, Menschen zu gesundheitsförderndem Verhalten zu bewegen oder Programme dafür zu entwickeln.
Was diese grundsätzlichen Überlegungen im Einzelnen bedeuten könnten, ist hier nachzulesen.
WEITERE NACHRICHTEN
KBV-Vorstand möchte Beschluss zur Berichtspflicht zurücknehmen
Die Proteste der Psychotherapeuten-Verbände und der Beratenden Fachausschüsse haben dazu geführt, dass der KBV-Vorstand den Beschluss zur Berichtspflicht wieder zurücknehmen möchte. Das erfordert allerdings einen neuen Beschluss des Bewertungsausschusses. Bis dahin rät der VPP allen Kolleginnen und Kollegen, sich an die Vorgaben zu halten, sich von der Patientin erklären zu lassen, ob sie einen Hausarzt oder eine Hausärztin hat und ggfs. den vierteljährlichen Bericht möchte und dieses zu dokumentieren, um die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen nicht aus formalen Gründen zu gefährden. Neueste Meldung: Der Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses (KBV und Krankenkassen) hat sich aus Grundsatzerwägungen am 27.2. zunächst auf eine Fortführung der Berichtspflicht geeinigt und die weitere Beratung des Sachverhaltes beschlossen. Leider müssen sich Psychotherapeuten darauf einstellen, auch im nächsten Quartal der Berichtspflicht zu unterliegen.
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Zum 1. April wird das GKV-WSG in Kraft treten
Bundestag und Bundesrat hatten dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) zugestimmt. Damit wird es zum 1.April 2007 in Kraft treten.Wichtige Forderungen der Psychotherapeutenverbände und der Bundespsychotherapeutenkammer sind in das Gesetz übernommen worden: Es bleibt bei der angemessenen Vergütung je Zeiteinheit und der Einzelleistungsvergütung der Psychotherapie. Psychotherapeutische Leistungen sind aus den arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumina (RLV) ausgenommen. Psychotherapeutische Leistungen können außerhalb der morbidiätsorientierten Gesamtvergütung extrabudgetär honoriert werden. Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen sind vom Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser (0,5 Prozent Abschlag von der Krankenhausrechnung) ausgenommen. Durch die Einführung der Versicherungspflicht und eines Basistarifs bei der PKV wird teilweise die Diskriminierung psychisch Erkrankter in der privaten Krankenversicherung (PKV) beendet. Im Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) können je nach Thema Hausärzte, Fachärzte oder Psychotherapeuten als KBV-Stellvertreter benannt werden. Die BPtK erhält außerdem zusätzliche Anhörungsrechte.
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VPP nimmt Stellung zur ARD-Sendung "Menschen bei Maischberger"
Das Thema "Rätsel Depression - heimliche Volkskrankheit?" stand im Mittelpunkt der am 30. Januar ausgestrahlten Fernsehsendung "Menschen bei Maischberger", bei der Ärzte und Betroffene über das Krankheitsbild diskutierten. Angemessen wäre aus Sicht des VPP gewesen, zu dieser Runde auch einen Psychologischen Psychotherapeuten einzuladen. In einem Brief an die ARD-Redaktion heißt es u.a.: "Anlässlich der immer wieder aufflackernden Diskussion um den Einsatz von Antidepressiva in der Behandlung akuter Depressionen möchten wir nachdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung von antidepressiven Arzneien in ein umfassendes psychotherapeutisches Konzept eingebunden sein sollte. (...) In der Ankündigung Ihrer Sendung haben wir den Hinweis vermisst, dass ein Großteil der Depressionsbehandlung in der Verantwortung von Psychologischen Psychotherapeuten stattfindet und nicht allein in psychiatrisch geführten Praxen und/oder Kliniken."
NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
LFV Hamburg: Gutes Ergebnis für Team BDP/VPP bei den Kammerwahlen
Der BDP/VPP geht gestärkt aus der Wahl zur Hamburger Psychotherapeutenkammer hervor. Die Anzahl der Kammersitze für die Delegiertenwahl konnte von zwei auf drei Sitze im Vergleich zum Jahr 2003 aufgestockt werden. In das neu gewählte Parlament der Psychotherapeutenkammer ziehen ein: Christel Kock, Bettina Nock und Sigrid Mathiszig.Die Wahlbeteiligung betrug nur 69 Prozent; 9 Prozent der Stimmen waren ungültig. Die BDP/VPP-Liste setzt sich unter anderem für Alternativen zu Kassensitzen ein. Hintergrund ist die Annahme, dass sich zukünftig die Anzahl der Kollegen und Kolleginnen, die in der Kostenerstattung abrechnen werden, noch erhöhen wird.
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LFV Bayern: Vier Kammersitze für "Bündnis Psychotherapie ohne Fesseln"
Das am 23. Februar bekanntgegebene vorläufige Ergebnis der Wahlen zur bayerischen Psychotherapeutenkammer zeigt: Die Liste 4 "Bündnis Psychotherapie ohne Fesseln", zu der sich der VPP/BDP mit der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) und der Milton Erickson Gesellschaft (MEG) zusammengeschlossen hatte, ist künftig mit vier Kandidaten in der Psychotherapeutenkammer vertreten. Es sind dies: Angelika Wagner-Link, Vorsitzende des BDP-Landesgruppe, Prof. Dr. Dr. Siegfried Höfling, Brigitte Morgenstern-Junior, Vorsitzende des VPP-Landesfachverbandes, und Wilhelm Gerl, MEG. Die Psychologischen Psychotherapeuten haben insgesamt 37 Sitze inne, die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten acht Sitze. Die Wahlbeteiligung lag bei 59,47 Prozent (von 3985 Wahlberechtigten).
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LFV Schleswig-Holstein: VPP/BDP kandidiert mit dgvt und GwG
Bei der zweiten Kammerwahl in Schleswig-Holstein (16. Juni bis 10. Juli) kandidiert der VPP/BDP mit der dgvt und der GwG. Damit schließen sich erstmals die Kolleginnen und Kollegen zusammen, die in der ablaufenden Wahlperiode gut kooperierten, aber sich aufgrund der Mehrheitsverhältnisse oft nicht durchsetzen konnten. Ziele der künftigen gemeinsamen Arbeit: Die Interessen aller Mitglieder (Angestellte und Freiberufler) vertreten, Reduzierung der Kosten durch Aufgabenreduktion und landesübergreifende Kooperation, eine gemeinsame Nordkammer vorantreiben, gerechtere Beitragsstaffelung, paritätische Besetzung der Gremien, Transparenz für und Aktivierung der Mitglieder, keine Abwertung der Approbation, Methodenvielfalt erhalten und fördern. Wer sich an der Umsetzung dieser Ziele beteiligen möchte, wende sich bis 27. April an Juliane Dürkop (Tel.: 0431-68 20 12).
LFV Niedersachsen: Jahresüberblick
Der Landesfachverband Niedersachsen hat im Vorfeld der VPP-Vertreterversammlung im März einen Überblick über seine Aktivitäten im Zeitraum 3/2006 bis 2/2007 gegeben. Die Mitglieder werden mittels Rundbriefen, Homepage und Aktivitäten vor Ort umfassend informiert und beraten.
LFV Berlin: AK Freie PsychotherapeutInnen am 7. März
Das nächste Treffen des AK Freie PsychotherapeutInnen findet am Mittwoch, 7.3.07, 20 Uhr, in der Praxis Heimig/Mewald, Monumentenstr. 37 (Vh 1. Stk.), Berlin-Schöneberg, statt.
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AUSBLICK
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie berät Methodenpapier
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) überarbeitet derzeit seine Verfahrensregeln zur Begutachtung von Methoden und Verfahren der Psychotherapie, beschlossen am 29. September 1999 (letztmalig geändert am 15.09.2003). Die aktuelle Entwurfsfassung ist auf der Homepage des WBP veröffentlicht. Die nächste Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung des Methodenpapiers findet auf der Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie am 13. März 2007 statt. Der VPP im BDP ist zur Einschätzung dieses Methodenpapiers mit ausgewiesenen Wissenschaftlern im Gespräch mit dem Ziel einer fachlichen Stellungnahme gegenüber dem WBP.
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (s. Rubrik: Wir über uns)