Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter Mai 2007

BERUFSPOLITIK AKTUELL: VEREINBARUNG WBP/G-BA

WBP-Methodenpapier und mögliches Abkommen WBP/G-BA stößt auf Kritik
Auf Antrag der Verbände der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie (AGP; hierzu gehört auch der VPP im BDP) soll auf dem 10. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) ein Tagesordnungspunkt zum WBP-Methodenpapier und zu einem angedachten eigenständigen Abkommen zwischen dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf die Tagesordnung kommen. Dazu macht VPP-Bundesvorsitzender Heinrich Bertram deutlich: Diese beiden Punkte bedürfen dringend der aufmerksamen Diskussion und des Widerstands der Profession. Im Zusammenwirken mit dem Methodenverständnis des G-BA (s. Entscheidung zur Gesprächspsychotherapie) und der Zielsetzung des kritisierten Methodenpapiers des WBP würde eine Ermächtigung des WBP zu eigenständigen, von den Kammern unabhängigen juristischen Handlungen das bisher geltende Verständnis von Psychotherapie und das ihm zugrunde liegende psychologische Menschenbild völlig auflösen.

WEITERE NACHRICHTEN

VPP fordert Eigenverantwortung für Psychotherapeuten in Kliniken
Zentrale Themen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Institutionen sind ihre Position und die Definition und der Stellenwert ihrer Tätigkeiten im Rahmen einer stationären Behandlung. Das Problem: Psychotherapie wird in unterschiedlichen Behandlungskonzepten unterschiedlich definiert. Behandlungskonzepte können sich u. a. danach unterscheiden, ob sie sich an der biologischen Psychiatrie, an der Sozialpsychiatrie oder an psychotherapeutischen Ansätzen in der Psychiatrie orientieren. Die Umsetzung letzterer Behandlungsansätze ist nur innerhalb eines psychotherapeutisch orientierten Stationskonzeptes möglich und muss die Behandlungsführung des multiprofessionellen Teams durch den Psychotherapeuten mit einschließen, wie VPP-Vorstandsmitglied Hans-Werner Stecker in einem Vortrag erläutert.
H.W. Stecker

G-BA prüft sämtliche Richtlinienverfahren: "Gleichbehandlung" für alle?
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat laut G-BA-Newsletter 2/2007 seine Absicht bekräftigt, "die bestehenden Richtlinienverfahren im Bereich Erwachsenentherapie gemäß Verfahrensordnung zu prüfen. Damit soll dem Einwand einer Ungleichbehandlung der im letzten Jahr geprüften Gesprächspsychotherapie begegnet werden, da die bereits in der GKV befindlichen Verfahren bisher nicht nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin geprüft wurden. (�)" Dies kommentiert die stellvertretende Vorsitzenden des VPP, Eva Schweitzer-Köhn: Spannend ist, dass die Richtlinien-Verfahren dann im Unterausschuss von Vertreterinnen und Vertretern selbiger Verfahren bewertet werden, was bei der Gesprächspsychotherapie (GPT) nicht der Fall sein konnte. Ob das zur angestrebten "Gleichbehandlung" führen kann? Auch spannend ist, was als "klassische" Verhaltenstherapie resp. Psychoanalyse gesehen werden wird.
G-BA

KV WL: 45 Psychotherapeuten droht Zulassungsentzug
"Der Vorstand der KV Westfalen-Lippe (KVWL) hat beim Zulassungsausschuss Psychotherapie (ZAP) 45 Anträge auf Entziehung der Zulassung gestellt. Das berichtete der KVWL-Vorsitzende Dr. Ulrich Thamer bei der Vertreterversammlung in Dortmund. (�) Die 45 Anträge auf Entziehung der Zulassung betreffen Psychotherapeuten, die zwischen dem zweiten Quartal 2005 und dem ersten Quartal 2006 weniger als zehn Wochenstunden tätig waren. Dabei hat die KVWL die Kalkulationszeiten des EBM bezogen auf 43 Wochen im Jahr zu Grunde gelegt.", berichtet die Ärztezeitung. Eva Schweitzer-Köhn kommentiert: Psychotherapeut(inn)en sind nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn kein Patient in die Praxis kommt oder nicht der passende Patient. In der Psychotherapie ist es besonders notwendig, dass eine Vertrauensbeziehung aufgebaut werden kann, dass das Verfahren zum Patienten und der Störung passt, man muss passende freie Zeiten haben, besonders für Berufstätige, Kinder, uvm..Tragisch wäre, wenn die Zulassungen tatsächlich wirksam entzogen würden, weil diese Kassensitze dann für die Versorgung verloren wären und die Versorgung insgesamt verschlechtert würde. Den betroffenen KollegInnen ist zu empfehlen, zunächst Widerspruch einzulegen und sich ggfs. Rechtsbeistand zu holen.
VPP: KV-WL-Anträge auf Zulassungsentziehungen sind völlig überzogen
Ärztezeitung

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

Thüringen/Mecklenburg-Vorpommern: Vorstandswahlen bei der OPK
Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) wählte Andrea Mrazek zu ihrer ersten Präsidentin und Dr. Wolfram Rosendahl zum Vizepräsidenten. Beisitzer sind Dr. Helga Bernt, Dietmar Schröder, Johannes Weisang und Gregor Peikert. Bernt und Peikert sind Mitglieder des VPP im BDP. Die OPK ist die erste landesübergreifende Psychotherapeutenkammer in Deutschland mit Mitgliedern aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen. Sitz der Kammer wird Leipzig sein. Einstimmig sprach sich die Kammerversammlung für einen Beitritt zur Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) aus. Auf dem 10. Deutschen Psychotherapeutentag am 12. Mai 2007 in Berlin werden damit erstmals Delegierte aus allen Bundesländern vertreten sein.
OPK

Berlin: Erfolge für das "Bündnis für psychische Gesundheit"
In der Delegiertenversammlung der Berliner Psychotherapeutenkammer wurde am 26.4. ein Antrag des "Bündnis für psychische Gesundheit", in dem auch der VPP organisiert ist, angenommen - dieser spricht sich kritisch gegen eine geplante Vereinbarung zwischen dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie und dem Gemeinsamen Bundesausschuss aus. Außerdem wurde der weitergehende Antrag des "Bündnis" zu den PiA angenommen, der außer dem jetzt aufgrund des Berliner Kammergesetzes schon möglichen Gastrecht der PiA in der Kammer mit Antrags- und Rederecht den Vorstand der Kammer beauftragt, eine Gesetzesänderung anzustreben, die eine Vollmitgliedschaft der PiA zum Selbstkostenpreis ermöglicht. Die Vorsitzende des VPP-LFV Berlin, Eva Schweitzer-Köhn: "Zwei schöne politische Erfolge für das "Bündnis"!"

Bayern: Wagner-Link im Vorstand der bayerischen Kammer
Die Vorsitzende der BDP-Landesgruppe, Angelika Wagner-Link, ist als Beisitzerin in den siebenköpfigen Vorstand der neuen bayerischen Psychotherapeutenkammer gewählt worden. Der VPP/BDP hatte sich im Vorfeld der Wahlen mit der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) und der Milton Erickson-Gesellschaft (MEG) zur Liste "Bündnis Psychotherapie ohne Fesseln" zusammengeschlossen. Ebenso hat Wagner-Link ein Mandat als bayerische Delegierte für die Delegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer (insgesamt 13). Als ihr Stellvertreter wurde Wilhelm Gerl (MEG) gewählt.

PSYCHOTHERAPEUTINNEN UND PSYCHOTHERAPEUTEN IN AUSBILDUNG

Flyer informiert über "unhaltbare" Situation der PiA
Im Mai haben die im VPP organisierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) zur BDP-Delegiertenkonferenz einen eigenen Flyer vorgelegt, in welchem sie eindringlich die "unhaltbare" Situation angehender Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten anmahnen. Diese könne in naher Zukunft zu einem "erheblichen Nachwuchsmangel" führen und in unmittelbarer Folge die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung gefährden. Dringend erforderlich sei es, sich im Hinblick auf kurz und langfristige Ziele gemeinsam berufspolitisch zu engagieren.

Nachwuchs-Netzwerk für PiA und Psychotherapeuten in Hessen
Am 1. Juni wird das Gründungstreffen des PiA-Psychotherapeuten-Nachwuchs-Netzwerkes Hessen stattfinden. Angesprochen sind alle Psychotherapeut(inn)en und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(inn)en in Ausbildung. Das Netzwerk ist ebenfalls für Frischapprobierte gedacht. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang, dass der VPP gern beim Aufbau regionaler PiA-Netzwerke behilflich ist. Umgekehrt kann es für eine PiA oder einen PiA sinnvoll sein, sich im VPP-Landesfachverband des eigenen Bundeslandes zu engagieren. Nähere Info über: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

PiA können Kammermitglieder in Baden-Württemberg werden
Die Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat am 17. März zur PiA-Mitgliedschaft in der Kammer beschlossen: Freiwillige Mitgliedschaft ab Beginn der praktischen Ausbildung, Beitrag: 24 Euro pro Jahr, Mitgliedschaft kündbar zum Ende eines Kalenderjahres, Mitgliedschaft endet am Tag nach Beendigung der praktischen Ausbildung, d.h. am Tag nach Ablegung der mündlichen Staatexamensprüfung. Freiwillige PiA-Mitglieder sollen prinzipiell wählbar sein, mit der Einschränkung, dass sie nach der praktischen Ausbildung (Staatsexamensprüfung) ihren Posten verlieren, weil sie für einen mehrwöchigen Übergangszeitraum bis zur Erteilung der Approbation keine Kammermitglieder mehr sind.

BDP-Beitrag für einkommenslose PiA und Studenten gesenkt
Aufgrund eines Antrags des VPP hat die BDP-Delegiertenkonferenz am 5. Mai beschlossen, den Mitgliedsbeitrag für Psychotherapeut(inn)en in Ausbildung ohne eigenes Einkommen und Student(inn)en von bisher 40 auf 25 Euro zu senken. PiA mit einem Teilzeiteinkommen zahlen weiterhin einen Mitgliedsbeitrag von 65 Euro.

PiA legen Muster-Honorarvertrag für Ausbildungsassistenz vor
Um die Tätigkeit und Bezahlung von angehenden Psychologischen Psychotherapeut(inn)en in bereits bestehenden Praxen für Psychotherapie klarer zu definieren, haben die im VPP zusammengeschlossenen Psychotherapeut(inn)en in Ausbildung (PiA) einen Muster Honorarvertrag für die sogenannte Ausbildungsassistenz entwickelt. Der Vertragsentwurf wird in Kürze im PiA-Mitgliederbereich der VPP-Homepage einzusehen sein.