Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter September 2007

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Juliane Dürkop ist Kammerpräsidentin in Schleswig-Holstein!
Bei der Wahl zur Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein hatte Juliane Dürkop, Vorsitzende der BDP-Landesgruppe, mit Abstand die höchste Stimmenzahl erreicht. Der Zusammenschluss von BDP/VPP, DGVT und GwG hatte neun von zehn Kandidatinnen und Kandidaten durchgebracht (bei einer Kammerversammlung mit 18 Sitzen). Am 31. August fand die konstituierende Kammerversammlung statt, auf der der neue Vorstand gewählt wurde. Mit folgendem Ergebnis: Präsidentin Juliane Dürkop (BDP), Vizepräsident Bernd Schäfer (dgvt), weitere Vorstandsmitglieder: Dorothee Katz (GwG), Detlef Deutschmann (dgvt), Dr. Dietmar Ohm (BDP). Der VPP im BDP gratuliert Frau Dürkop und ihrem Vorstandsteam ganz herzlich zu ihrer Wahl.

Evidenzbasierte Psychotherapie? Wenn schon, dann richtig!
Die Kostenerhebungs-Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und die Verhandlungen um den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) 2008 bestimmten die zurückliegende Sommerpause - all dies bis Ende August noch ohne fassbare Ergebnisse. Etwas in den Hintergrund getreten ist eine andere aktuelle und wichtige Diskussion, die der VPP immer mit geführt hat. Die Rede ist von der Evidenzbasierten Psychotherapie, von den Kriterien, mit deren Hilfe versucht wird, Verfahren und Methoden in der Psychotherapie zu bewerten. Ausführlich hat sich der VPP-Bundesvorstand dazu in einem im Frühjahr veröffentlichten Beitrag zum Methodenpapier des Wissenschaftlichen Beirats geäußert. Zum inhaltlichen Auftakt des berufspolitischen Herbstes wird Anfang Oktober ein Beitrag von Prof. Dr. Gottfried Fischer, Leiter der Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Neuen Gesellschaft für Psychologie, veröffentlicht mit dem Titel: "Evidenzbasierte Psychotherapie? Wenn schon, dann richtig!" Mit diesem Beitrag im Netz (ab 5.10.) und in der Oktoberausgabe des "Report Psychologie" möchte der VPP erneut die Debatte um die Kriterien der Evidenzbasierten Psychotherapie anregen und fortführen.

WEITERE NACHRICHTEN

EBM-Verhandlungen: Erhebliche Differenzen zwischen KBV und Krankenkassen
Verschiedene Ärztezeitungen berichteten am 29. August über den Stand der Verhandlungen um den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) , die kurz vor der Sitzung des Bewertungsausschusses am 10. September nunmehr in die entscheidende Runde gingen. Dabei würden die Differenzen zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung "offenbar immer größer", berichtet das Deutsche Ärzteblatt. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler gehe davon aus, dass die Krankenkassen einen eigenen Entwurf in die Bewertungsausschuss-Sitzung einbringen werden. Dabei liege zum einen die Vergütung in Punkten deutlich unter der KBV-Forderung und zum anderen lehnten nach Darstellung der Ärztezeitung die Kassen "auch alle weiteren Pauschalen und Zuschläge ab". Darüberhinaus gäbe es auch in anderen strukturellen Fragen unterschiedliche Vorstellungen.
www.aerzteblatt.de
www2.aerztezeitung.de

BSG gibt Sprungrevision gegen Urteil des SG Reutlingen statt
Am 29.8.2007 wurde in Kassel die Sprungrevision der KV Baden-Württemberg gegen das Urteil des SG Reutlingen vom 10.05.2006 zur Frage des für probatorische Sitzungen zu zahlenden Punktwerts verhandelt. Der 6. Senat des BSG gab der Sprungrevision statt und änderte das erstinstanzliche Urteil entsprechend ab. In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Dr. Engelmann aus, dass § 85 Abs. 4 Satz 4 SGB V, in dem die "angemessene Vergütung" verankert ist, dem Wortlaut nach zwar nur von "zeitgebundenen" Leistungen spreche. Aus der Gesetzesbegründung und den Protokollen der Beratungen des Gesundheitsausschusses ergebe sich jedoch, dass der Gesetzgeber hier eindeutig (nur) im Auge hatte, die sog. 10-Pfennig-Rechtsprechung des BSG umzusetzen. Und die beschränkt die Verpflichtung der KVen, psychotherapeutische Leistungen mit dem Stützungspunktwert zu bezahlen, nach ständiger Entscheidungspraxis des Senats nun einmal auf Leistungen, die zeitgebunden und genehmigungspflichtig sind.
www.dgpt.de

Neue Geschäftsordnung des "VPP im BDP e.V."
Die Geschäftsordnung des "VPP im BDP e.V." (Fassung 1994) ist aktuell überarbeitet und am 2. August vom Vorstand des BDP genehmigt worden. Notwendig wurde dies vor folgendem Hintergrund: Das Psychotherapeutengesetz hat 1999 in Deutschland zwei eigenständige Berufsstände geschaffen, den Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die durch die Approbation ihre staatliche Anerkennung finden. Die Psychologischen Psychotherapeuten haben das Diplom als Psychologen als Grundlage. Das bedeutet, dass die psychologischen Psychotherapeuten einerseits ein eigenständiger psychologischer Berufsstand mit eigenem Profil sind, andererseits ihre unverkennbaren Wurzeln in der Psychologie haben. Der Vertreter der psychologischen Psychotherapeuten ist im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen der Verband der Psychologischen Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.). Dieser hat im Gesamtverband die Position einer eigenständigen Sektion, nach außen ist er auf der gleichen Ebene wie andere psychotherapeutische Berufsverbände angesiedelt.

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

VPP Bayern zum Thema Angststörungen
Die diesjährige Mitgliederversammlung des VPP-Landesfachverbandes Bayern findet am Samstag, den 10. November, von 14 bis 17 Uhr in München statt. Im Mittelpunkt steht ein Vortrag über neue Entwicklungen in der Behandlung von Angststörungen, Referentin ist Dr. Sigrun Schmidt-Traub. Nähere Auskünfte erteilt der LFV Bayern.

Seit drei Jahren: AK Freie PsychotherapeutInnen
Seit nunmehr drei Jahren besteht der Berliner Arbeitskreis Freie PsychotherapeutInnen. Der AK trifft sich am Mittwoch, 5. September, um 20 Uhr in der Helmstr. 4, Berlin-Schöneberg. Geplant ist ein Vortrag plus praktische Übungen und Film von Petra Löytved-Hardegg zum Thema "Gestalt-Musiktherapeutische Methoden und Wirkfaktoren im Rahmen von EU-Projekten mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen". Anschließend findet eine Diskussion statt. Für die Teilnahme sind zwei Fortbildungseinheiten anrechenbar.

AUSBLICK

PID-Vorteils-Angebot um einen Monat verlängert
Einen günstigen Neueinstieg bietet der Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) allen VPP Mitgliedern auch noch im September 2007. Wer sich jetzt unter dem Kennwort "VPP" beim PID anmeldet, zahlt in diesem Jahr pauschal lediglich € 35,- für den Eintrag beim PID anstatt der regulären € 49,- (€ 25,- einmalig für die Aufnahme und 4 x € 6,- für die Monate 9-12/07= € 24,-)! In 2007 beträgt die Teilnahmegebühr dann regulär € 72,-. Mit Hilfe von PID und dessen Sonderaktionen, wie der vom 20.-24. 08.2007 gemeinsam mit der Zeitschrift "Emotion" durchgeführten Online-Beratung (www.emotion.de), informieren Sie über Ihr Praxisangebot, ohne gegen das Werbeverbot zu verstoßen. Klienten finden Sie problemlos als geeigneten Psychotherapeuten und Sie sparen Zeit, die Sie sonst mit der Akquise verbringen würden. Infos runterladen, anfordern Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter 0228/98731-45