Stellungnahme zu geschlossenen Sonderregelungen zur Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund von SARS-CoV-2
Sehr geehrte Damen und Herren,
dass es vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise zu schnellen Regelungen bezüglich der Video-Behandlung auch der Gruppenbehandlung kam, begrüßen wir sehr.
Als Vertretung der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sehen wir allerdings zwei zentrale Probleme, bei denen noch Nachsteuerungsbedarf besteht.
- Akutbehandlung auch als Fernbehandlung erlauben. Denn gerade die Akutbehandlung erreicht ja Menschen, die sich in Krisenhaften Zuständen befinden und die nun nicht mehr erreicht werden, wenn ein persönlicher Kontakt nicht möglich ist. Dies ist aus psychotherapeutischer Sicht nicht zu verantworten und inhaltlich auch nur schwer nachzuvollziehen, da die vorgeschaltete Sprechstunde wiederum als Video-Behandlung erlaubt ist.
- In Ausnahmefällen auch telefonische Durchführung der Sitzungen ermöglichen. Ein solcher Ausnahmefall ist dann gegeben, wenn das technische System versagt (z.B. durch Überlastung der Server) oder die Patientinnen und Patienten das Online-Videoangebot aufgrund fehlender Hardware oder fehlendem technischen Verständnis nicht umsetzen können. Das wird vor allem ältere Patientinnen und Patienten betreffen.
Es bleibt außer Frage, dass Psychotherapie grundsätzlich eine persönliche Leistung ist und bleiben sollte. Wenn ein persönlicher Kontakt aufgrund des Infektionsrisikos nicht möglich ist, ist und bleibt die Online-Videobehandlung die nächstgünstige Variante. Wenn dies allerdings ebenfalls nicht möglich sein sollte, ist eine telefonische Durchführung der jeweiligen Sitzung in jedem Fall einer Nicht-Behandlung vorzuziehen!
Positiv ist hervorzuheben, dass einige Kassenärztliche Vereinigungen hier bereits beherzt vorangeschritten sind und beispielsweise den hilfsweisen Einsatz von telefonischen Konsultationen für den Zeitraum von zunächst vier Wochen schnell und unbürokratisch zugelassen haben. Wir bitten nachdrücklich darum, dass es sich bei solchen Regelungen schnell um flächendeckende Regelungen handelt, damit unsere Kolleginnen und Kollegen die Patientinnen und Patienten trotz und gerade wegen der schwierigen gesamtgesellschaftlichen Situation bestmöglich behandeln können.
Wir bedanken uns im Voraus für die Kooperation und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
der Vorstand des VPP
im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) e.V.
Dr. Johanna Thünker
Vorsitzende VPP im BDP e.V.
Susanne Berwanger, Gunter Nittel
Vorstand VPP im BDP e.V.