Im aktuellen Psychotherapeutenjournal (1/13) werden im Beitrag „Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer“ die Konsequenzen aus der zum Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen Bedarfsplanungsrichtlinie dargestellt. Auch der VPP berichtete im aktuellen Report Psychologie (3/13) darüber. In einem „BPtK-spezial“ werden Übersichten aufgeführt, aus welchen ersichtlich wird, in welchen Planungsbereichen absehbar neue Psychotherapeutensitze ausgeschrieben werden.
Gleichzeitig wird jedoch auch deutlich, dass es vor allem in Großstädten zu einem erheblichen Anstieg des Versorgungsgrades kommen wird und somit die Nachbesetzungen der Praxen unter Umständen gefährdet sein könnte, da der Zulassungsausschuss eine Nachbesetzung ablehnen kann.
Sollten Sie Fragen zum Thema „Bedarfsplanung“ oder zur Nachbesetzung einer Praxis haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
MR