Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Neue Honorierung der Gruppenpsychotherapie

Zum 1. Juli 2017 hat der Bewertungsausschuss Veränderungen in der Vergütung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen beschlossen.

Neue Vergütungssystematik

Dabei kommt eine neue Vergütungssystematik zum Einsatz: Künftig soll sich die Höhe der Vergütung nach der Zahl der jeweils anwesenden Gruppenteilnehmer richten, was besonders die Vergütung für größere Gruppen substanziell verbessert. Die bisherige Einteilung in kleine und große Gruppen wird aufgehoben. Im Durchschnitt steigt die Vergütung für gruppenpsychotherapeutische Leistungen um ein Fünftel. Damit trägt der Bewertungsausschuss dem zusätzlichen Aufwand der Gruppentherapie im Vergleich zur Einzeltherapie Rechnung.

Kleine Gruppen benachteiligt

Eine Ausnahme bilden leider kleine Gruppen. So schwankt die Höhe der Vergütung pro Patient und 100-minütiger Therapieeinheit zwischen 51,07 Euro bei neun Gruppenteilnehmern und 88,03 Euro bei nur drei Teilnehmern. Damit entspricht die Vergütung für eine Gruppe mit drei Teilnehmern dem bisherigen Honorar kleine Gruppen. Für eine Gruppe mit vier Teilnehmern resultiert dagegen eine im Vergleich zur bisherigen Regelung um 16 Prozent geringere Vergütung je Patient. Dadurch wird der Aufwand für die Behandlung in kleinen Gruppen, die nicht zuletzt in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen bedeutsam sind, schlechter abgebildet.