„Man verliert den Bezug zur Freiheit“ – so betitelt der Radiosender Bayern 2 seinen Beitrag zur Entlassung von Gustl Ferdinand Mollath. Dieser war im August 2013 nach siebenjähriger Zwangsunterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung überraschend entlassen worden. Grundlage der Entlassung war ein neuer Gerichtsbeschluss, durch den ein Urteil des Landgerichts Regensburg aus dem Jahr 2006, das Gustl Ferdinand Mollath Gemeingefährlichkeit bescheinigte, seine Rechtskraft verlor.
Es ist ein Fall der die Medien beschäftigt: Wie konnte es zu dem falschen Urteil kommen? Wieso dauerte es bis zur Aufklärung so lange? Und auch: Wie ergeht es einer Person, die nach siebenjährigem Freiheitsentzug plötzlich und unvorbereitet entlassen wird?
Zu letzterer Frage nimmt Marcus Rautenberg, Bundesvorsitzender des VPP im BDP, im Beitrag von Bayern 2 Stellung – und beleuchtet damit auch die persönlichen Schwierigkeiten, mit denen entlassene Strafgefangene generell zu kämpfen haben.