KBV und GKV in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 10. Oktober 2012: „Gestern Abend haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Erweiterten Bewertungsausschuss auf eine Vereinbarung zum Honoraranstieg für das kommende Jahr verständigt. Danach kann das Honorar für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten 2013 um einen Korridorbetrag zwischen 1,15 und 1,27 Milliarden Euro steigen. … Das Paket umfasst sowohl Preis als auch Menge: Orientierungswert (270 – 290 Millionen Euro), Herausnahme der Psychotherapie (130 Millionen), Stärkung der hausärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung (250 Millionen), extrabudgetäre Leistungen (150 Millionen) sowie auf Landesebene Mengenentwicklung und Zuschläge zum Orientierungswert für förderungswürdige Leistungen (330 bis 450 Millionen). Die angekündigte Klage gegen den Beschluss zum Orientierungswert will die KBV zurücknehmen. … In den kommenden Tagen werden die technischen Details dieser Vereinbarung fixiert. Am 22. Oktober kann die gefundene Vereinbarung dann formell vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen werden. …
Krankenkassen zahlen Psychotherapie künftig extrabudgetär
… Die Zunahme psychotherapeutischer Leistungen geht damit nicht mehr zu Lasten der fachärztlichen Vergütung. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen künftig jede Psychotherapie, die sie für ihre Versicherten genehmigen, bezahlen. Darunter fallen auch die sogenannten probatorischen Sitzungen. Psychotherapeuten erhalten ihr Geld bislang aus dem Honorartopf, der für die fachärztliche Versorgung zur Verfügung steht. Mit der jetzt beschlossenen separaten Vergütung durch die Krankenkasse wurde eine jahrelange Forderung der Ärzteschaft erfüllt.“ (kbv.de)
Der VPP begrüßt die Ausbudgetierung der Psychotherapie inklusive der probatorischen Sitzungen. Dies ist die Voraussetzung für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, da das Morbiditätsrisiko, das Risiko für den Anstieg des Behandlungsbedarfs nun bei den Krankenkassen liegt und nicht aus der budgetierten Gesamtvergütung der KV finanziert werden muss. Damit ist die Finanzierung notwendiger neuer Behandlungsplätze für PatientInnen möglich und der Dauerstreit in den KVen um die Finanzierung des Anstiegs des Psychotherapiebedarfs kann ein Ende haben. Die Krankenkassen haben sich im Rahmen der Vereinbarung verpflichtet 1.150 neue PsychotherapeutInnensitze zu finanzieren. Diese Zahl hält der VPP bei weitem nicht für ausreichend, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung: die Krankenkassen haben die Notwendigkeit der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung eingesehen und auch, dass sie diese finanzieren müssen.
Durch die Ausbudgetierung der probatorischen Sitzungen werden diese überall in Deutschland zum Preis der Gebührenordnung vergütet werden und nicht quotiert werden, wie dies bereits in einigen KVen praktiziert wird. Dadurch wird der großen Bedeutung von sorgfältiger Diagnostik und Prüfung der Passung vor Beginn einer Psychotherapie Rechnung getragen.
An dem Preis für die einzelne Psychotherapiesitzung ändert sich leider, aber erwartungsgemäß, nichts. Es bleibt bei der geringen Erhöhung des Orientierungspunktwertes um 0,9%, d.h. es bleibt zunächst bei +73 Cent für die genehmigte Psychotherapiesitzung seit 3 Jahren. Dieses ist bei weitem zu wenig, es gleicht weder die Kostensteigerungen noch die Inflation der letzten 3 Jahre aus. Der VPP hatte bereits im März d. J. gemeinsam mit den Psychotherapeutenverbänden im GKII die Anpassung der Psychotherapiehonorare an die gestiegenen Honorare der FachärztInnen gefordert, wie es das BSG-Urteil vorschreibt. Diese Forderung an den Bewertungsausschuss wird bekräftigt! Für den VPP ist nicht hinnehmbar, dass die PsychotherapeutInnen bei vergleichbarer Arbeitszeit weit abgeschlagen am unteren Ende der Einkommensskala der Arztgruppen liegen.
Eva Schweitzer-Köhn