Resolution verabschiedet bei der Vertreterversammlung des VPP am 23.09.2012
Der erweiterte Bewertungsausschuss hat mit seinem Schiedsspruch über nur 0.9 Prozent Erhöhung des Orientierungspunktwertes auch die PsychotherapeutInnen getroffen. Diese minimale Erhöhung bedeutet für die PsychotherapeutInnen eine Erhöhung von 73 Cent pro Psychotherapiestunde innerhalb von drei Jahren. Diese Erhöhung gleicht weder die Inflation noch die Kostensteigerungen der letzten Jahre aus. Dazu kommt, dass die PsychotherapeutInnen die absoluten Geringverdiener unter den Vertragsarztgruppen sind: sie stehen am untersten Ende der Einkommensskala wie der jüngste Honorarbericht der KBV zeigt: Durchschnittseinkommen von 2657,83€ pro Monat für PsychotherapeutInnen gegenüber 5442€ für ÄrztInnen bei vergleichbaren Arbeitszeiten.
Der VPP begrüßt daher ausdrücklich die Nachverhandlungen im Erweiterten Bewertungsausschuss. Es müssen aber auch Lösungen für die besondere Honorarsituation der PsychotherapeutInnen erarbeitet werden: PsychotherapeutInnen werden als einzige BehandlerInnengruppe im System ausschließlich nach der aufgewendeten Behandlungszeit vergütet. Sie können ihre Leistungen also nicht beliebig ausweiten und auch nicht delegieren.
Es müssen ebenfalls Lösungen gefunden werden für den steigenden Behandlungsbedarf an Psychotherapie, wie ihn die Reports der großen Krankenkassen Jahr für Jahr belegen. Psychotherapie wird gebraucht – und muss angemessen bezahlt werden!