Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Gesundheitsminister Spahn im Dialogstress: TSVG – Krimi geht weiter

Nach der Anhörung im Petitionsausschuss am 14.01.19 mit Herrn Spahn, der Expertenanhörung am 16.01.2019, dem Verbändetreffen am 17.01.2018 folgte am 18.01.2019 eine große, von der KBV konzertierte Dialogveranstaltung mit über 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Über die Anhörung im Petitionsausschuss haben wir berichtet. In der großen Expertenanhörung am 16.01.2019 zum TSVG-Entwurf forderte die u.a. BPTK die Zulassungsfreigabe für Psychothera-peutische Kassensitze in unterversorgten ländlichen Regionen. Im Verbändetreffen am 17.01.2019 wurden interdisziplinäre Modellprojekte (analog NPPV-Modell KV Nordrhein) diskutiert. Der Gesundheitsminister zeigte sich hier offen und lobte die Psychotherapeutenverbände für ihre Einigkeit.

In der großen Dialogveranstaltung am 18.01.2019 wurden von den teilnehmenden Vertreterinnen und Vertretern verschiedene Anliegen formuliert. Jens Spahn formulierte zu Beginn klar: Ein Zurück zum Delegationsverfahren gäbe es nicht. Von psychiatrischer Seite wurde die Sicherheit der Telematik, der zukünftigen EPatientenakte sowie der im TSVG geregelten Nutzung derselben auf mobilen Endgeräten kritisiert. Spahn reagierte hierauf sehr deutlich: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen werde auf alle Fälle kommen. Mehrmalige Kritik an der bereits im Koalitions-vertrag vorgeschriebenen Sprechstundenerhöhung auf 25 h pro Woche bei vollem Kassensitz schmetterte der Gesundheitsminister ebenfalls ab. Er sähe es als Fehler an, dass diese Frage immer wieder gestellt werde. Von den Ärzten in Ausbildung wurde u.a. eingefordert, die Arzttätigkeit für mehr Interdisziplinarität auszulegen: Verschiedene Experten sind bei der Behandlung zu beachten. Von Seite der Fachärzte wurde wiederholt die Budgetierung als größtes Hemmnis für Verdienstanreize kritisiert. Es bestehe aktuell  in verschiedenen Regionen bereits erheblicher Ärztemangel. Auch hier zeigte sich Jens Spahn klar: Eine generelle Aufhebung der Budgetierung habe vermutlich eine Kostenexplosion zu Folge und werde abgelehnt.

Fazit: Die Sprechstundenerhöhung bzw. Behandlungsstundenerhöhung auf 25 Wochenstunden bei vollem Kassensitz sowie die Telematik werden aller Voraussicht nach auch gegen den Willen der Leistungserbringer kommen. Eine der Psychotherapeutischen Sprechstunde vorgeschaltete Regulierung analog der früheren Delegationsprinzips konnte aller Voraussicht nach (durch unser gemeinsames Berufspolitisches Engagement!) abgeschmettert werden. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundespsychotherapeuten­kammer (BPTK) sollen dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter gemeinsam einen Vorschlag vorlegen, wie schwer psychisch kranke Patienten deutlich schneller als bisher eine Therapie erhalten können. Aller Voraussicht nach werden neue Modellprojekte mit koordinierter interdisziplinärer Behandlung bei schwereren und komplexen psychischen Erkrankungen gefördert.

Susanne Berwanger