Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Bericht von der 6. Konzertierten Aktion der KV Berlin und der Berliner Berufsverbände am 15. Mai 2019 in Berlin

Am 15. Mai 2019 fand in den Räumlichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin unter der Leitung von Dr. med Margret Stennes, Vorstandsvorsitzende, Dr. Burkhard Ruppert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, und Günter Scherer, Vorstandsmitglied, die 6. Konzertierte Aktion der KV Berlin statt. Rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Berufsverbände waren anwesend.

Aktueller Stand TSVG
Susanne Hemmen, Stabsstelle Unternehmensplanung/Organisationsentwicklung, stellte den aktuellen Stand des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vor: „Wir befinden uns auf der Ebene, dass wir noch nicht viel wissen.“ Fristen und Vergütungen könnten daher momentan noch nicht zuverlässig mitgeteilt werden, man müsse noch auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warten. Das Gesetz sei am 11. Mai 2019 in Kraft getreten. Die KV Berlin müsse zu diesem Datum verschiedene Informationen (auf der Homepage) veröffentlichen: Barrierefreiheit und Sprechzeiten. Die Fachgruppen für offene Sprechstunden seien noch nicht bestimmt. Alles zur Abrechnung werde erst zum September 2019 entschieden, unter anderem weil der Bundesärztemantelvertrag noch angepasst werden müsse. Fest stehe, dass zum 1. Januar 2020 die Implementierung der TSS/Vermittlung von Akutfällen erfolgt sein müsse. Die Terminservicestelle (TSS) müsse ausgebaut werden, damit die Vermittlung von Terminen für Hausärztinnen und -ärzte, Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner innerhalb von vier Wochen und die Vermittlung von psychotherapeutischer Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen möglich sei. Hemmen wies darauf hin, dass die Fachgruppen verpflichtet seien, offene Termine mitzuteilen.
Pflichten der Ärztinnen und Ärzte: Termine und Sprechzeiten melden, Barrierefreiheit angeben, mindestens 25 Stunden wöchentliche Sprechstunden anbieten (Hausärztinnen und -ärzte), grundversorgende und wohnortnahe Patientinnen- und Patientenversorgung müsse fünf Stunden wöchentlich offene Sprechstunde anbieten.
Die KV Berlin sei verpflichtet, diese Regelungen zu kontrollieren. Psychotherapeutische und gastroenterologische Praxen hätten in der Vergangenheit Schwierigkeiten bei der Vermittlung bereitet. Die KV Berlin setzte unter Druck: Wenn es nicht auf freiwilliger Basis funktioniere, dann müsse es durchgesetzt werden. Es sei erwartbar, dass zwei Termine pro Quartal machbar seien. Es gebe jedoch momentan zu viele Praxen, die ihre Sitze nicht ausfüllen würden. Die KV Berlin wünsche sich pro Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut und Quartal die Meldung von mindestens einer Akuttherapie- und einer Probatorikstunde. Ziel sei die Vermittlung von 400 Akuttherapien und 350 Probatoriken. Zur Not werde dieser Wunsch als Zwang durchgesetzt, wenn Praxen keine zwei Termine melden würden.
Der VPP hakt hier nach: Damit sei tatsächlich gemeint, dass Praxen, die voll ausgelastet seien, sich bei zwei Terminen im Quartal nicht selbst um die Patientinnen- bzw. Patientennachbesetzung kümmern sollten, sondern die Termine an die TSS leiten sollten, damit diese sie dann vermitteln könne. Dies klingt nach einer Arbeitsbeschäftigungsmaßnahme der TSS, die sich zeitgleich an anderer Stelle über zu viel Arbeit beschwert. Weiterhin ist dies nach Auffassung des VPP ein massiver Eingriff in die freie Arbeit der Therapeutinnen und Therapeuten.
Aus dem weiteren Plenum wurde der Kumulationseffekt angemerkt: Wenn freie Termine gemeldet würden, sei die Praxis irgendwann voll, es könnten gar keine freien Termine gemeldet werden, außer man schicke die PatientInnen nach dem Termin direkt wieder weg. Scherer lenkt ein: Wenn eine Praxis voll sei, dann würden keine Sanktionen erfolgen; es gehe um Praxen, die nicht voll ausgelastet seien.

Sechs Jahre „Letter of Intent“ (LOI)
Dr. Sebastian Schwintek, Bedarfsplanung und Zulassung, stellte das Ergebnis von sechs Jahren LOI vor. Seit 2013 prüfe der Zulassungsausschuss in Berlin, ob Gründe der vertragsärztlichen Versorgung einer beantragten Sitzverlegung entgegenstehen würden (§24 Abs. 7 Ärzte-ZV).
LOI sei zwar kein Allheilmittel und werde sich nicht ewig lohnen. Die vergangenen sechs Jahre seien jedoch erfolgreich gewesen. Verlagerungen in unterversorgte Gebiete würden funktionieren. Insbesondere bei den Psychotherapeutinnen und -therapeuten gebe es positive Effekte (135,25 Sitze wurden in einen Bezirk mit niedrigeren Versorgungsgrad verlegt). Nachbesetzungen würden nach §103 SGB V bei gesperrten Fachgruppen über 140 Prozent abgelehnt. Bei 110 bis 140 Prozent könne fakultativ abgelehnt werden. Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf sowie Spandau und Reinickendorf würden profitieren.

Telematik
Ab dem Konnektor sei die Praxis nach innen (im eigenen Netzwerk) für den Datenschutz verantwortlich und auch haftbar. Es sei eine unternehmerische Haftung. Es zähle nicht, wenn man sich nicht auskenne oder unzuverlässige Technikerinnen und Techniker einsetze (wobei das wieder andere Haftungsfälle seien). Stennes wies darauf hin, dass die KV Berlin zusammen mit der KV Brandenburg durch regelmäßige Informationsveranstaltungen Technikerinnen und Techniker unterweise. Mehr könne die KV Berlin nicht anbieten.

Julia Zick