Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Stellungnahme "Nichtgenehmigungspflichtige Leistungen" - Nachtrag

Stellungnahme des Verbands Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) im BDP e. V. – Regionalvertretung Niedersachsen

Zur Sache:

Am 20.06.2023 nahm unsere Regionalvertretung Niedersachsen des VPP im BDP bereits Stellung zur Entscheidung der Vertreterversammlung, die nicht genehmigungspflichtigen Leistungen ab dem 2. Quartal 2023 zu budgetieren. Mit diesem Schreiben nehmen wir erneut Stellung aufgrund eines Artikels aus dem „Niedersächsischen Ärzteblatt“ (Ausgabe Juli/August 2023).

Inhalt des Artikels „Wegfall der Neupatientenförderung vorerst weitestgehend kompensiert“ aus dem „Niedersächsischen Ärzteblatt“, Ausgabe Juli/August 2023:

Auf Seite 37 des „Niedersächsischen Ärzteblattes“ (Ausgabe Juli/August 2023) findet sich ein Ar­tikel mit dem Titel „Wegfall der Neupatientenförderung vorerst weitestgehend kom­pen­siert“ (Autor unbekannt). Die Auswertung der Honorarrechnung des 1. Quartals 2023 ergab, dass es keine Honorarverluste für Ärztinnen und Ärzte zu verzeichnen gab. Die Kompensationsmöglichkeiten für Haus- und Fachärzte scheinen gegriffen zu haben. Es gab insgesamt sogar ein Plus von 2,77 Prozent zu verzeichnen (gesamt).

Warum ist das nun für das o. g. Thema von Bedeutung?

Die Budgetierung der nicht genehmigungspflichtigen Leistung von Psychotherapeut*innen beruhte auf zwei Hauptargumenten:

  1. Durch die Abschaffung der Neupatientenregelung befinde sich weniger Geld im Budgettopf
    und
  2. die Verteilungsgerechtigkeit unter den Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen habe zum Entschluss geführt, die budgetierten Leistungen wieder zu quotieren, um die Lücke im Budget auszugleichen.

Wie der Artikel darlegt, sind die Befürchtungen unserer ärztlichen Kolleg*innen vorerst nicht eingetreten. Es wurde also im „vorauseilenden“ Gehorsam eine Entscheidung getroffen, die uns Psychotherapeut*innen über alle Maßen hinaus trifft. Dies hatten wir bereits in unserer Stellungnahme vom 20.06.2023 formuliert, die wichtigsten Argumente in Kürze:

  1. Die Neupatientenregelung konnte die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen kaum nutzen. Unser Berufsstand konnte lediglich einen Zuschlag erhalten, wenn Termine bei der Terminservicestelle (TSS) zur Verfügung gestellt wurden.
  2. Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung zum 01.01.2023 wurde den Ärzt*innen und Fachärzt*innen über die Terminvermittlung als „dringliche hausärztliche Überweisung“ eine „kleine“ Kompensationsmöglichkeit angeboten.
  3. Kürzungen vor dem Hintergrund der Inflation kann unsere Berufsgruppe nicht kompensieren.
  4. Psychotherapeutische Kolleg*innen, die das Risiko eingegangen sind, Praxispersonal einzustellen, sind an diese Verträge und die darin vereinbarten Gehälter gebunden. Diese Praxen können in eine finanziell schwierige Lage kommen.
  5. Kolleg*innen, die im Rahmen des psychotherapeutischen Gespräches (EBM 23220) Patient*innen nach Erreichen des maximalen Stundenkontingentes gestützt und stabilisiert haben, um teure Krankenhausaufenthalte etc. zu vermeiden, werden für diesen Mehraufwand bestraft statt honoriert.

Wir fordern die Vertreterversammlung der KVN nachdrücklich auf, die Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen von der Budgetierung der nichtgenehmigungspflichten Leistungen aufgrund mangelnder Kompensationsmöglichkeiten zu befreien.

Mit freundlichen Grüßen 
Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) im BDP e. V. – Regionalvertretung Niedersachsen – vertreten durch Dipl.-Psych. Claudia Rockstroh

Download: Hier finden Sie unsere Stellungnahme zum Download.

Quelle:

Niedersächsisches Ärzteblatt, Ausgabe 4, Juli/August 2023, S. 37.