Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Stellungnahme des VPP zu Honorarerhöhung für Psychotherapie

220 Millionen Euro Plus für Psychotherapie jährlich ergaben im April 2019 die Verhandlungen im Bewertungsausschuss. Das hört sich gigantisch an. Dahinter steckt jedoch die Tatsache, dass wir endlich für unsere Leistungen nun etwas gerechter entlohnt werden. Die Psychotherapiestunde wird nun mit 99.78 Euro vergütet. Die Strukturzuschläge wurden ebenfalls leicht erhöht (von max. 15 Euro auf max.  17,9 Euro).  Probatorikstunden sind nach wie vor viel zu gering entlohnt mit 67,21 Euro. Zusätzlich gibt es noch die Hoffnung bzw. die „Krux“ mi den Strukturzuschlägen. Diese werden jedoch nur für bestimmte Leistungen und erst ab einer Mindestgrenze und dann noch nur für den Teil oberhalb der Mindestgrenze ausgerechnet. Es bleibt also eine sehr geringe Anzahl von Leistungen, für die der Zuschlag überhaupt berechnet und ausgezahlt wird. Für normale Praxen, ohne angestellte Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, ergeben sich nur kleinere Beträge als Strukturzuschlag. Insgesamt bleibt also trotz Strukturzuschlägen unser durchschnittliches Therapiestundensalär (Einzeltherapie inkl. Probatorik) meist bei ca. 100 Euro. Nur höchstausgelasteten Praxen (i.d. Regel mit Angestellten) können auf einen glanzvollen (durchschnittlichen) „Höhepunkt“  bei der Leistung Einzelpsychotherapie von ca. 109 Euro kommen! Im Vergleich: Lassen wir eine (i.d.R. nicht akademische) IT-Fachkraft in unsere Praxis kommen, ist ein Stundensatz von  100 Euro „ganz normal“.

Fazit: Auch mit diesem Honorarplus werden Psychotherapiepraxen am unteren Ende der Honorare im Kassenärztlichen System bleiben. Aktuell läuft noch die Prüfung der Annahme der Bundesverfassungsbeschwerde zu unseren Honoraren. Also sollten kassenzugelassene Mitglieder unbedingt weiterhin Widerspruch einlegen.

Für den Vorstand
Susanne Berwanger