Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

KBV-GKV-Verhandlungen zum Orientierungswert 2021 vorerst geplatzt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat im August 2020 in den Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) eine dreiprozentige Erhöhung des Orientierungswertes gefordert - und eine Nullrunde angeboten bekommen. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, empfindet dies als „Affront“, es sei „keine Basis für Verhandlungen“.
Zwar sei es nicht gewollt gewesen, aber die Kassen seien die „Profiteure der Krise“. Durch die Pandemie hätten sie deutliche Kosteneinsparungen, die Mehrwertsteuersenkung würde sich positiv auswirken, und es habe Bundeszuschüsse gegeben, sodass Gewinne in Milliardenhöhe anzunehmen seien.
Der Ärztenachrichtendienst (änd) berichtet, dass allein die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) im ersten Halbjahr einen deutlichen Überschuss erzielt hätten. Das Plus belaufe sich auf 320 Millionen Euro. Im ersten Quartal habe es noch ein Defizit von 435 Millionen gegeben. Auch die AOK hätten über einen Corona-bedingten Rückgang bei den medizinischen Leistungen berichtet.
Daneben hätten die Leistungen der Niedergelassenen während der Krise den Kassen kostenintensivere Krankenhausbehandlungen erspart, so Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, sechs von sieben COVID-Patientinnen und -Patienten seien ambulant behandelt worden. Umso unverständlicher sei es für die KBV, dass sich dies nicht im Orientierungswert niederschlagen solle.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss sei angerufen worden, so Gassen. Ein Schiedsverfahren Mitte September 2020 solle nun entscheiden, lenkte die GKV nicht noch ein.
Der Orientierungswert, der maßgeblich die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen bestimmt, beträgt aktuell 10,9871 Cent.