Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter Februar 2009

BERUFSPOLITIK AKTUELL

WBP-Entscheidung zur Systemischen Therapie
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat in einem Beschluss vom 14. Dezember 2008 festgestellt, dass die Systemische Therapie sowohl für die Psychotherapie Erwachsener als auch für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie die vom Beirat definierten Voraussetzungen für die wissenschaftliche Anerkennung erfüllt und daher als "Verfahren für die vertiefte Ausbildung" zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen werden könne. In einer gemeinsamen Erklärung begrüßen die beiden systemischen Verbände Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) sowie die Systemische Gesellschaft (SG) die Entscheidung des Beirats Psychotherapie zur Systemischen Therapie. Heinrich Bertram, Vorsitzender des VPP im BDP, kommentiert diese Entscheidung in der Märzausgabe des "Report Psychologie". Außerdem äußert sich Prof. Dr. Jürgen Kriz in einem aktuellen Statement in "KONTEXT" zur WBP-Entscheidung. Freundlicherweise durfte der VPP Auszüge dieses Beitrags ebenfalls in der Märzausgabe des Report publizieren.

WEITERE NACHRICHTEN

Professor Fischer im Interview mit Uschi Gersch
In der Anfang Februar erschienenen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift "VPP aktuell" ist ein Interview mit Prof. Dr. Gottfried Fischer, Direktor des Institutes für Klinische Psychologie und Psychologische Diagnostik der Universität zu Köln, veröffentlicht: Uschi Gersch, Mitglied des Bundesvorstands des VPP im BDP und Vorsitzende des VPP-Landesfachverbandes Nordrhein-Westfalen, sprach mit ihm über Ziele, Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer auch geisteswissenschaftlich begründeten psychotherapeutischen Wissenschaft. Die komplette Ausgabe von "VPP aktuell", die im Februar insbesondere im Zeichen von zehn Jahren Psychotherapeutengesetz steht, kann im Mitgliederbereich der VPP-Homepage heruntergeladen werden. Zentrale Frage des ausführlichen Überblicks von Heinrich Bertram, Bundesvorsitzender des VPP im BDP, ist, ob das Psychotherapeutengesetz und sein Erreichen ein Erfolgsmodell ist, um das wir auch international, zumindest euopaweit zu beneiden sind.
VPP aktuell

LANDESFACHVERBÄNDE

LFV Baden-Württemberg: Hitzige Sondervertreterversammlung der KV BW
Es war wohl die hitzigste Vertreterversammlung, die es bei der KV Baden-Württemberg gegeben hat. Knapp 400 niedergelassene Ärzte und Ärztinnen waren zur Sondervertreterversammlung am 31.01.2009 nach Stuttgart gekommen, um ihre Kritik am Honorarsystem und ihre Wut über die Versäumnisse von KV, KBV und Politik auszudrücken - immer wieder kam es zu tumultartigen Szenen, die einen geordneten Sitzungsverlauf erschwerten, oft auch verhinderten. Viele Ärzte und Ärztinnen schilderten ihre durch die neue Honorarsituation entstandene verheerende finanzielle Situation und berichteten von dadurch erforderliche Kündigungen von Personal. Fakt ist: Die von der Bundesgesundheitsministerin angekündigten Honorarzuwächse sind in Baden-Württemberg nicht angekommen! Für die "teilnehmenden Beobachter" Ute Steglich, Vorsitzende des VPP-LFV BW, und Thomas Müller-Staffelstein waren die Sorgen und der massive Ärger über eine existenzgefährdende Honorarregelung für KV-Behandler nachvollziehbar und verständlich, auch die Forderung nach grundlegenden Änderungen. Bedauerlich aus ihrer Sicht waren allerdings die eingangs geschilderten Szenen und die wiederholten "Grenzüberschreitungen" von demokratischen und parlamentarischen Regeln. Die genauen Auswirkungen der neuen Honorarsituation für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Baden-Württemberg können momentan noch nicht abschließend beurteilt werden.
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BUNDESGESCHÄFTSSTELLE

VPP: Neue Adresse, neue Sprechzeiten, neue Zugangsdaten
Mitte Februar wird die VPP-Geschäftsstelle mit in das neue Haus der Psychologie, Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin, umziehen. Wir bitten um Verständnis, wenn es in diesem Zusammenhang zu kurzfristigen Schwierigkeiten in der Erreichbarkeit kommen sollte. Mit diesem Umzug werden neue Sprechzeiten eingerichtet: Die Geschäftsstelle ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 11 bis 13 Uhr zu erreichen. Es bleiben Telefon: 030/20 63 99-0, Fax: 030/ 206399-12 und E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Zum Februar wurden außerdem neue Zugangsdaten für VPP-Mitglieder ausgegeben, bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die VPP-Geschäftsstelle unter o.g. Kontaktdaten.

Neue Rubrik für freie niedergelassene Psychotherapeuten
Außerdem bitten wir zu beachten, dass auf der VPP-Homepage eine neue Rubrik mit aktuellen Informationen für freie niedergelassene Psychotherapeuten eingerichtet worden ist. Gern nehmen wir Anregungen für Ergänzungen dieser Rubrik entgegen.
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AUSBLICK

Kein voreiliger Verkauf halber Praxen geboten
Kassenbehandler, die vergleichsweise wenig Patienten behandelt, sind häufig im Zweifel, ob bzw. ab wann sie sich damit angreifbar machen. Die Antwort wird dadurch erschwert, dass die sog. Präsenzpflicht nicht eindeutig geregelt ist. Zwar wurde zum 1.7.2007 untergesetzlich in § 17 Abs.1a BMV-Ä bzw. § 13 Abs.7a S.1 EKV neu eingefügt, dass man (mit einer ganzen Zulassung) mindestens 20 Sprechstunden pro Woche anbieten muss, jedoch lässt sich diese offensichtlich primär für Ärzte formulierte Regelung nicht leicht auf Psychotherapeuten adaptieren, da es in einer Psychotherapeutenpraxis Sprechstunden im herkömmlichen Sinne ganz überwiegend nicht gibt. Damit bleibt offen, ob mit den 20 Stunden nur Sitzungen gemeint sind oder auch Vor- und Nachbereitung eingerechnet werden. In der Märzausgabe des "Report Psychologie" nimmt Rechtsanwalt Jan Frederichs, Rechtsberatung BDP, zur Bedeutung der Präsenzpflicht in Hinblick auf halbe Zulassungen Stellung und erläutert, warum aus juristischer Perspektive vor voreiligen Verkäufen halber Praxen allein aufgrund der Befürchtung einer hälftigen Entziehung der Zulassung abzuraten ist.

Aus berufspolitischer Sicht allerdings sollten BehandlerInnen, die ihre Praxistätigkeit dauerhaft reduzieren wollen, im Sinne der Sicherstellung der Versorgung und mit Blick darauf, auch dem Nachwuchs die Arbeitsaufnahme in der Praxis zu ermöglichen, über eine Beteiligung an ihrer Praxis im Rahmen von Anstellung oder Job-Sharing oder die Abgabe der halben Zulassung nachdenken.