Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter November 2008

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Gesetzentwurf KHRG: VPP benennt Rahmenbedingungen für die psychotherapeutische Tätigkeit im Krankenhaus
Die Bundesregierung hat am 24. September einen Gesetzentwurf zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 beschlossen und dem Bundesrat zur Stellungnahme übergeben. Am 26.9.08 wurde der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Mit dem nun geplanten Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) ist eine Reihe von Neuregelungen verbunden, von denen auch die Tätigkeit von Psychotherapeuten in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken betroffen sein wird, die bisher ausgenommen waren aus dem DRG-Fallpauschalensystem für die somatischen Krankenhäuser. Deshalb verdeutlicht Hans-Werner Stecker, Mitglied im Bundesvorstand des VPP im BDP, in einer aktuellen Stellungnahme, unter welchen Voraussetzungen eine für den Patienten erfolgversprechende stationäre Psychotherapie überhaupt erst möglich ist.
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Erweiterter Bewertungsausschuss: Genehmigte Psychotherapie wird 2009 mit 81,03 EUR honoriert
Die Korrektur des Psychotherapie-Honorars war erwogen worden, weil mit den Ende August verhandelten 79,50 € pro genehmigter Therapiesitzung das Ziel, mindestens das Vergütungsniveau von Westfalen-Lippe 2008 (Orientierung am best price in der BRD!) zu erreichen, nicht verwirklicht worden war. Ergebnis der letzten Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses: Die genehmigte Psychotherapie wird 2009 mit 81,03 € honoriert. Außerdem musste der Orientierungspunktwert aufgrund der niedrigeren Grundlohnsummensteigerung, die Teil der Berechnung des OPW ist, gesenkt werden auf 3,5001 Cent. Das trifft die Psychotherapeuten bei den nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen: z.B. prob. Sitzung 61,43 €. Weitere Korrekturen waren nötig geworden, weil vier KVen (Baden-Württemberg, Nordrhein, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz) bei der Verteilung der Gesamtsumme von ca. 2,5 Milliarden € zusätzlichen Honorars durch die bisherigen Berechnungen benachteiligt worden waren. Sie erhalten im Zuge der Honorarreform 2009 mehr Geld als Ende August beschlossen worden war. Das alles gilt nach wie vor nur für das Jahr 2009, betont Eva Schweitzer-Köhn, stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP.
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WEITERE NACHRICHTEN

Die 68-Jahres-Altersgrenze fällt rückwirkend zum 1.10.2008
Die Altersgrenze für Vertragsärzte und -psychotherapeuten (bisher: 68 Jahre) ist, wie erwartet, zum 1.1.2009 gestrichen worden (wir berichteten). Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober in dritter Lesung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vom 15.10.2008 verabschiedet. Psychotherapeuten, die in diesem Jahr ihren 68. Geburtstag feiern, können die Übergangsregelung (rückwirkend zum 1.10.2008) in Anspruch nehmen, sofern die Nachbesetzung der Praxis  noch nicht abgeschlossen ist.
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Halber Vertragsarztsitz kann ausgeschrieben werden
Im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) ist auch eine Unklarheit beseitigt worden, die seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VändG) bestanden hat. Bisher war strittig, ob auch hälftige Vertragsarztsitze ausgeschrieben werden können. Insbesondere die KBV und die KVen hatten sich dagegen ausgesprochen. Nun aber wurde in § 103 Abs.4 SGB V (Ausschreibung von Vertragsarztsitzen) folgender Satz 2 eingefügt: "Satz 1 gilt auch bei hälftigem Verzicht oder bei hälftiger Entziehung der Zulassung." Damit ist klargestellt, dass der halbe Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, auch bei hälftigem Verzicht oder bei hälftiger Entziehung der Zulassung ausgeschrieben werden muss. Siehe auch Kommentar von Uschi Gersch, Mitglied des Bundesvorstands des VPP im BDP:
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ICD-10-GM 2009: DIMDI veröffentlicht die endgültige Fassung
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat kürzlich die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2009 (Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, German Modification) auf seinen Internetseiten veröffentlicht. In die neue Version flossen über 60 Vorschläge aus Fachgesellschaften und von Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken ein. Die Klassifikation bildet die Basis für das pauschalierende Vergütungssystem G-DRG (German Diagnosis Related Groups). Im neuen ICD-10-GM 2009 sind für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten insbesondere die Änderungen in Kapitel F interessant. Diese - z.B. zur Anhaltenden Schmerzstörung - finden sich in der Aktualisierungsliste auf den Seiten 8 und 9. Referenzausgaben und Aktualisierungsliste zur ICD-10-GM 2009 werden vom DIMDI als kostenfreie PDF-Dateien im Downloadcenter zur Verfügung gestellt.
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"VPP aktuell" informiert niedergelassene, angestellte und in Ausbildung befindliche Psychotherapeuten
Anfang November ist die dritte Ausgabe von "VPP aktuell" erschienen. Der VPP gibt darin u.a. einen Überblick über die Psychotherapeutenhonorare ab 2009, setzt sich mit dem Strukturvertrag zwischen TK und KV Schleswig-Holstein auseinander, benennt anlässlich des Gesetzesentwurfes KHRG Rahmenbedingungen für die psychotherapeutische Tätigkeit im Krankenhaus, skizziert die Zukunft der Psychotherapieausbildung und stellt das Netzwerk "Psychologische Gesundheitsversorgung" in NRW vor. Im Mitgliederbereich der VPP-Homepage stehen die bisherigen Ausgaben von "VPP aktuell" als pdf-Dateien zur Verfügung.
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LANDESFACHVERBÄNDE

LFV Berlin: Einladung zur Mitgliederversammlung am 3.12.2008
Der kommissarische Vorstand des VPP-Landesfachverband Berlin lädt am Mittwoch, den 3. Dezember 2008, zu seiner jährlichen Mitgliederversammlung in die Glinkastr. 5-7, Raum 408, Berlin-Mitte, ein. Es wird ab 19.30 Uhr um drei thematische Schwerpunkte gehen: die KV-Honorare 2009ff., die bevorstehende Wahl zur Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer im Juni 2009 und darum, einen neuen Vorstand für den Landesfachverband Berlin zu wählen.
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AUSBLICK

Neue Quote von 20 Prozent für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) wurde eine 20prozentige Mindestquote für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beschlossen. Eingefügt wurde diese Quote für Behandler, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen. Neben den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürften das auch Psychologische Psychotherapeuten mit einer § 6 PT-V entsprechenden Zusatzqualifikation für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sein, wenn sie bei Beantragung der Zulassung auf die Abrechnung der Behandlung von Erwachsenen verzichten. Es dürften zudem auch solche Ärzte erfasst sein, die in § 11 der Bedarfsplanungs-Richtlinie aufgeführt sind, wenn sie ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen. Genaueres ist dazu in Kürze in einem Kommentar auf der VPP-Homepage nachzulesen.