Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Private Krankenversicherer planen Verbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung

Im Zuge der Einführung der Unisex-Tarife zum 21.12.2012 verbessern viele Private Krankenversicherungen ihre Tarife und nehmen damit die Kritik der Öffentlichkeit auf, ihre Tarife böten zum Teil einen geringeren Versicherungsschutz als die gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzliche Grundlage der Reformen ist die Verabschiedung von Mindeststandards für Krankenversicherungen durch den PKV-Verband im September.
Die meisten Anbieter erhöhen die Stundenzahl für eine ambulante Psychotherapie von häufig 30 Stunden auf mindestens 50, wenn auch nicht einheitlich: Der Deutsche Ring z.B. knüpft dies an eine Prüfung und eine neue Leistungszusage. Bei Suchterkrankungen werden meist drei Entgiftungskuren zum Standard statt wie bisher oft nur eine. Aus den geschlossenen Katalogen der Hilfsmittel, die erstattet werden, machen die meisten Anbieter offene Kataloge – auch hier mit deutlichen Unterschieden im Detail der einzelnen Anbieter.
Die Debeka will künftig jeden Arbeitnehmer (plus dessen Familienmitglieder) ungeachtet seines Gesundheitszustands aufnehmen. Der Risikozuschlag für diese Kunden, der ihre Beiträge an ihren Gesundheitszustand anpasst, soll auf höchstens 30 Prozent begrenzt werden. Erste Anbieter haben schon signalisiert, dem Beispiel des Marktführers folgen zu wollen.
Die Beiträge werden durch die neuen Unisex-Tarife etwas teurer. Dieser Effekt wird aber begrenzt, weil es für Inhaber einer alten Police somit weniger attraktiv wird, von ihrem Wechselrecht in den neuen Tarif Gebrauch zu machen. Zudem könnte die Altersrückstellung steigen und die Beiträge somit langfristig stabiler bleiben.

Quelle: www.faz.net