Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: Keine Standarddokumentation

Im November 2016 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass auf die Einführung einer Standarddokumentation für alle Patienten in der Richtlinienpsychotherapie verzichtet werden soll.

Vom BMG beanstandet

Die geplanten Dokumentationsbögen in der ambulanten Psychotherapie sollten neben umfangreichen medizinischen und anderen Angaben auch die Versichertennummer enthalten. Dieses Vorgehen war vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beanstandet worden: Demnach habe der G-BA nicht darlegen können, warum die Angabe der Versichertennummer für die von ihm benannten Zwecke erforderlich sein sollte. Entsprechend wurde die angedachte Regelung als rechtswidrig angesehen. Zudem waren die geplanten Testverfahren von verschiedenen Seiten – unter anderem auch vom VPP – wegen ihrer fehlenden Fundiertheit scharf kritisiert worden.

Maßnahmen der Qualitätssicherung

Nun wird es also keine Standarddokumentation geben. Stattdessen wurde dem Unterausschuss Qualitätssicherung die Aufgabe übertragen, einen Auftrag an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) zur Entwicklung eines einrichtungsvergleichenden Qualitätssicherungsverfahrens in der ambulanten Psychotherapie vorzubereiten.