Das Bundeskabinett beschloss in der vergangenen Woche Änderungen des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG), über das in der kommenden Woche im Bundestag abgestimmt werden soll. Unter anderem wird die Anhebung der Überversorgungsgrenze für den Wegfall von Arztsitzen vorgeschlagen. Danach sollen die Zulassungsausschüsse erst bei einem Versorgungsgrad von 140 Prozent den Wegfall eines vertragspsychotherapeutischen bzw. vertragsärztlichen Sitzes beschließen.
Jeder fünfte Kassensitz bedroht
Nach ersten Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung sind bei Verabschiedung des Gesetzes in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Form bundesweit insgesamt etwa 4.500 Psychotherapeutensitze (also jeder fünfte Kassensitz) bedroht – ohne dass dadurch eine Verbesserung der Versorgung in Gebieten mit geringer Psychotherapeutendichte erreicht wird.
Gefährdung, nicht Stärkung der Versorgung
Dem Vorschlag, psychotherapeutische Sitze komplett von der Aufkaufregelung auszunehmen, konnten sich Bundesregierung und Bundestag bisher leider nicht anschließen. Der VPP im BDP fordert die Politik auf, keine Regelung zu beschließen, die zu einem Abbau psychotherapeutischer Kassensitze führen würde. Schon jetzt sind die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung bundesweit viel zu lang. Ein Abbau weiterer Sitze gefährdet die angemessene Gesundheitsversorgung im Bereich der ambulanten Psychotherapie massiv.
Claus Gieseke