Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Psychotherapeuten sind die Geringverdiener unter den kassenzugelassenen Leistungserbringern

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab geht davon aus, dass ein Vertragsarzt oder ein Vertragspsychotherapeut bei einer Wochenarbeitszeit von 51 Wochenstunden rund 105.000 Euro Jahresüberschuss erzielen sollte („kalkulatorischer Arztlohn“*). De facto werden im Durchschnitt nur knapp 92.000 Euro erreicht. Besonders hart trifft es die Gruppe derjenigen die Psychotherapie erbringen. Hier kommt man mit einem Jahresüberschuss von 68.557 Euro auf lediglich 65% des kalkulatorischen Arztlohns. Der Bereich „psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ steht sich geringfügig günstiger, ist aber im Verhältnis immer noch weit abgeschlagen mit 73.864 Euro, das entspricht 70 % des angestrebten Einkommens, das ein Kassenbehandler mit Kassenpatienten erzielen können sollte. (www.zi.de)

Die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen, die Niedergelassene für gesetzlich Versicherte erbringen, ist demnach viel zu gering in Bezug auf das rechnerisch erreichbare Einkommen, welches der EBM als Kalkulationsgrundlage hat. Dies zeigt die aktuelle Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI). Ausgewertet wurden Umsatz- und Kostendaten von rund 4.200 Praxen in Deutschland für die Jahre 2006 bis 2008, die jetzt im Jahresbericht 2010 veröffentlicht wurden. Die Praxen sind Teil des ZI-Praxis-Panels (ZiPP), einer repräsentativen Längsschnittstudie zur wirtschaftlichen Situation der Niedergelassenen. Die Daten sind für die Vertragspsychotherapeuten und -ärzte von hoher Bedeutung, was die nächsten Verhandlungen mit den Krankenkassen betrifft.

*Der kalkulatorische Arztlohn entspricht dem Bruttogehalt eines Krankenhausoberarztes vor Steuern und vor Abzug der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.

Praxis-Panel des Zentralinstituts (ZiPP) will Wirtschaftsdaten der Kassenpraxen dauerhaft erheben

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) ist ein Forschungsinstitut, das von kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)  und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finanziert wird.

Aktuelles Ziel des ZI ist es, mit dem ZI-Praxis-Panel (ZiPP) ein Informationssystem zu schaffen,  mit dem Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre eigene wirtschaftliche Situation besser einschätzen können und das zur allgemeinen Versorgungsforschung beiträgt.

Momentan wird daran gearbeitet, ein Panel aus 7.000 Praxen, bestehend aus verschiedenen Fachgruppen in unterschiedlichen Regionen aufzubauen um valide und repräsentative Daten zu erhalten. Ziel ist die Erhebung von Längsschnittdaten über mehrere Jahre. Es werden noch Praxen gesucht, die gegen eine Kostenbeteiligung von € 200,- Auskunft zu folgenden Daten und Fakten geben: Personalausstattung,  Versorgungsstruktur, Arbeitszeit der Praxisinhaber und der Praxismitarbeiter sowie zu den Aufwendungen und den Erlösen der Praxis. Die Angaben benötigen ca. 1 Stunde für das Ausfüllen des Bogens durch den Praxisinhaber und eine weitere Stunde für das Testat des Steuerberaters. Die Erhebung geschieht durch einen unabhängigen Treuhänder, sodass der Datenschutz und die Anonymität der Befragten gewahrt sind.

Uschi Grob, Fachreferentin des VPP im BDP