Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Psychotherapeuten liegen am unteren Ende der Einkommensskala im Vergleich zu somatisch tätigen Ärzten

Im Juli 2012 veröffentlichte die Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV erstmals ihren Honorarbericht, der künftig vierteljährlich erscheinen wird. Damit erfüllt die
KBV auch einen gesetzlichen Auftrag. Dieser wurde mit dem Versorgungsstrukturgesetz in das Fünfte Sozialgesetzbuch eingeführt. Dargestellt wird die Honorarverteilung und der Honorarumsatz je kassenzugelassenem Psychotherapeut/Arzt und je Arztgruppe. Arztgruppen sind beispielsweise Hausärzte, aber auch Augenärzte und Gynäkologen. Psychologische Psychotherapeuten werden zusammen mit den ärztlichen Psychotherapeuten als eine Arztgruppe geführt. Regionale Honorarunterschiede werden ebenfalls abgebildet, indem Arztzahlen, Fallzahlen und Leistungsmengen dokumentiert werden. Datengrundlage für den Honorarbericht der KBV sind die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übermittelten Daten im Rahmen der Abrechnungsstatistik.
Wieder einmal wurde deutlich, dass Psychotherapeuten, und zwar Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten, viel weniger Umsatz und Gewinn erzielen als alle anderen  Arztgruppen. Im Durchschnitt erzielt der Kassenarzt einen monatlichen Gewinn von € 5.442,-. Die Psychotherapeuten bilden mit 2.657,83 € das absolute Schlusslicht. Sie sind die Kellerkinder der niedergelassenen Kassenpraxen.

Grundlage für die Analyse bildeten die Umsätze der Arztgruppen in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für das erste Halbjahr 2011. Davon wurden die vom Zentralinstitut der KBV für das Jahr 2008 erhobenen Kostensätze abgezogen (ca. 51,6 % bei den meisten Arztgruppen, 31,8 % bei den Psychotherapeuten), um den Praxisgewinn zu errechnen. Während Orthopäden im ersten Halbjahr auf einen durchschnittlichen Gewinn von 117.268,- € aus Kassenarzttätigkeit kamen und Allgemeinmediziner durchschnittlich 101.740,- € erzielten, erreichten Psychotherapeuten nur ca. 37.986,- € Umsatz. Das Nettoeinkommen der Psychotherapeuten (mit privaten Honoraren und nach Abzug der Betriebskosten, sowie der Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung betrug für 6 Monate knappe 15.947,- €. Im Vergleich hierzu erzielten Orthopäden 38.061,- € und Allgemeinmediziner 30.105,- € im gleichen Zeitraum.

Der Anteil des Honorarumsatzes aus GKV-Praxis, d. h. aus der Versorgung gesetzlich Krankenversi­cherter (vertragsärztliche und selektivvertragliche Vergütung), betrug laut ZI-Praxis-Panel im Jahr 2008 durchschnittlich 77,3 Prozent, wobei die Streuung zwischen den Abrechnungsgruppen teilweise sehr groß ist (Radiologie: 60,2 Prozent; Psychotherapie: 85,2 Prozent). Das geringe Einkommen der Psychotherapeuten kann also kaum durch Privatbehandlungen kompensiert werden.
Der Grund für die eklatanten Unterschiede in den Einkommen von Psychotherapeuten und somatisch tätigen Ärzten liegt nach Ansicht der KBV in den geringen Wochenstundenzahlen der Psychotherapeuten. Doch diese Behauptung wird durch den aktuellen Bericht des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung aus 3/2012 widerlegt. Dort wurde erfasst, dass die Psychotherapeuten durchschnittlich 47 Wochenstunden tätig sind, im Vergleich zu 52 Wochenstunden der anderen Arztgruppen. Ein Unterschied von 5 Stunden in der Erbringung der Leistungen kann den um die Hälfte geringeren Praxisgewinn bei weitem nicht erklären.
Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten begrüßt die nun erfolgte Transparenz durch die Veröffentlichung  und fordert Gleichbehandlung in den Honoraren von Psychotherapeuten und somatisch tätigen Ärzten. Die Vorsitzende Eva-Maria Schweitzer-Köhn sagte dazu: „Wir fordern nicht mehr und nicht weniger als gleichen Lohn, so wie es das Bundessozialgericht bereits im Jahre 2000 festgelegt hat. Es ist höchste Zeit, dass unsere verantwortungsvolle Tätigkeit endlich angemessen honoriert wird. Die KVen sollten ihrer gesetzlichen Pflicht zur gerechten Honorarverteilung Folge leisten.“

Uschi Grob
Fachreferentin VPP