Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter September 2008

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Eilmeldung zu Honoraren für Psychotherapie
In einer Eilmeldung des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) vom 29. August berichtet Jürgen Doebert von der zweitägigen Sitzung des erweiterten Bewertungsausschusses in Berlin folgende Ergebnisse:

  • Alle Psychotherapeuten haben endlich bundesweit das gleiche Honorar.
  • Genehmigungspflichtige Psychotherapie erbringt ab 1.1.2009 bundesweit 79,50 €
  • Robin Hood Prinzip gilt: Je geringer bisher das Honorar war, umso größer der Zuwachs.
  • Je höher bisher das Honorar war, umso geringer der Zuwachs. Das bedeutet regional Steigerungsraten von mehr als 20%.
  • KBV-Verhandlungen insgesamt erfolgreich. Psychotherapeuten haben ihren angemessenen Anteil am Honorarvolumen.
  • Neue Regelungen zum Regelleistungsvolumen erlauben in einem großzügig bemessenen Zeitkontingent die Erbringung von antragspflichtiger und nicht antragspflichtiger Psychotherapie.

Artikel
Eine Stellungnahme des VPP im BDP folgt auf www.vpp.org

DMP-Expertise von Prof. Zaumseil auch für Rehabilitation und Nachsorge gültig
Auch für den Bereich der Nachsorge und Rehabilitation könnten Gedanken, Ergebnisse und Anregungen gelten, die Prof. Manfred Zaumseil im Rahmen einer Expertise bereits im Jahr 2002 formuliert hat - seinerzeit zum Thema DMP. Dies betonte Heinrich Bertram, Bundesvorsitzender des VPP im BDP, Ende Juni in einem Fachgespräch auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion zum Gegenstand Nachsorge und Rehabilitation bei psychischen Krankheiten. Thema der Expertise im Auftrag der AGPF, zu der auch der VPP im BDP gehörte: "Gestaltung von Disease-Management-Programmen (DMP) aus gemeinde-psychologischer und gesundheitswissenschaftlicher Perspektive". Erarbeitet wurde das Gutachten von Manfred Zaumseil, Asita Behzadi, Anja Hermann und Jens Lückert (alle: Freie Universität Berlin) in Zusammenarbeit mit Heiner Legewie (Technische Universität Berlin) und Alf Trojan (Universität Hamburg).
Expertise (PDF)

WEITERE NACHRICHTEN

Positives Urteil zum Honorarausfall bei verspäteter Terminabsage
Die Rechtslage zum sog. "Ausfallhonorar" ist leider noch nicht von einem Grundsatzurteil geprägt, sondern eher von verschiedenen unterinstanzlichen Urteilen. Gerade deswegen sind auch Amtsgerichtsurteile wie das des AG Rheda-Wiedenbrück (Az.: 4 C 40/08) berichtenswert. (…) Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es um einen Fall geht, bei dem der Patient schlicht nicht zum vereinbarten Termin erscheint oder ob es darum geht, dass er den Termin zu kurzfristig abgesagt hat. In den Fällen, in denen der Patient einfach ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin erscheint, spricht die Rechtslage deutlich für die Psychotherapeuten. Es dürfte kaum noch bestritten werden, dass Praxen von Psychotherapeuten "Bestellpraxen" sind, in denen ein ausgefallener Termin nicht einfach durch andere Patienten ausgefüllt werden kann. Nur der Nachweis der Vereinbarung des Termins könnte in solchen Fällen Schwierigkeiten bereiten.
Weniger eindeutig ist die Rechtslage bei abgesagten Terminen. Hier tauchen drei Fragen auf. Bedarf es unbedingt einer Honorarausfallvereinbarung oder genügt die Argumentation über die "Kündigung zur Unzeit"? Wie lange darf eine vereinbarte Absagefrist sein? Und muss differenziert werden, wenn der Patient unverschuldet den Termin nicht wahrnehmen kann? Diese Fragen werden allerdings je nach Sachverhalt nur teilweise erörtert. So auch im vorliegenden Fall, den BDP-Rechtsberater Jan Frederichs im Zusammenhang mit dem am 10.7.08 ergangenen Urteil des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück auf der VPP-Homepage und in der Oktoberausgabe des "Report Psychologie" vorstellt.
Artikel

OVG-Beschluss zur Systemischen Therapie
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat Anfang August ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2006 zur Zulassung der Systemischen Therapie für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bestätigt: Das Land ist verpflichtet, Ausbildungsstätten mit vertiefter Ausbildung in Systemischer Therapie/ Familientherapie staatlich anzuerkennen, unabhängig von einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie. Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) kommentiert.
Artikel

RKI-Überblick über psychotherapeutische Versorgung im Bundesgebiet
Das Robert Koch Institut (RKI) hat in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt in der Reihe "Gesundheitsberichterstattung des Bundes" eine Übersicht zum Thema "Psychotherapeutische Versorgung" veröffentlicht (Heft 41). Im Mittelpunkt dieses 40seitigen Überblicks stehen die Angebote der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland.
Artikel

Neue Psychotherapie-Richtlinien
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 24. April 2008 zur Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie wurde am 7.8.2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darin heißt es: "Die Gesprächspsychotherapie ist weiterhin (…) als Verfahren zu führen, das die Erfordernisse der Psychotherapie-Richtlinien nicht erfüllt". Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie mit Klarstellung zu § 17 ist im Mitgliederbereich abrufbar.
Richtlinien  (PDF)

Zweite Ausgabe von "VPP aktuell" zu neuen Vertragsformen
Anfang August ist das zweite Heft von "VPP aktuell" erschienen, im Mittelpunkt stehen die neuen Vertragsformen. Außerhalb des herkömmlichen Kollektivvertrags zwischen KVen und Krankenkassen können so genannte Selektivverträge zwischen Ärzten und Krankenkassen geschlossen werden. "VPP aktuell" thematisiert, was die Vertragsformen "Hausarztzentrierte Versorgung", "Integrierte Versorgung" und "besondere ambulante Versorgung" perspektivisch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bedeuten könnten. Außerdem erläutert ein erfahrener "Jobsharer", welche Hürden im beruflichen Alltag zu nehmen sind und warum er trotzdem zur Praxispartnerschaft ermutigen möchte. Die Auswirkungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes auf Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind ebenso Gegenstand des Heftes wie auch die Probleme mit der Teilzulassung.
Artikel

Rundfunkgebühren für Bürorechner
Seit 2007 müssen u.a. selbständige Psychologen für den Besitz eines internetfähigen Büro-Computers Rundfunkgebühren zahlen. Viele Selbständige halten dies für unzulässig. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine bereits 2006 eingereichte Beschwerde Anfang dieses Jahres mit der Begründung nicht zur Entscheidung annahm, (Begründung: es könne und müsse erst der Rechtsweg beschritten werden) liegt nun ein VerwG-Urteil vor, das Rechtsanwalt Jan Frederichs für den BDP kommentiert.
www.bdp-verband.de

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

KV Westfalen-Lippe: Honorare für KJP im Aufwind
Die Ersatzkassen haben zugesagt, für Patienten bis zum 18. Lebensjahr für die Gebührenordnungspositionen 35150 und 23220 nach EBM 2008 eine zusätzliche Pauschale pro Behandlungstag von 30 € zu bezahlen. Die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (KJP) in der KV Westfalen-Lippe bekommen also in den Quartalen 3.2008 und 4.2008 für die probatorischen Sitzungen und die Krisengespräche diesen Betrag zusätzlich pro Patient und pro Behandlungstag (nur von den Ersatzkassen!).
Artikel

LFV Niedersachsen: Praxisbericht zu Arbeitsbelastung und Honorargerechtigkeit
Der VPP-LFV Niedersachsen hat den (bisher unveröffentlichten) Beitrag des Kollegen Helmut Dikomey mit dem Titel "Praxisbericht Psychotherapie: Arbeitsbelastung und Honorargerechtigkeit" seinen Mitgliedern als Diskussionsanregung zur Kenntnis gegeben.
Artikel

AUSBLICK

Mitgliederwerbung – Prämie für Schnellentschlossene: Zwei Hefte "VPP aktuell"  
Anfang September werden Psychologische Psychotherapeuten aus dem gesamten Bundesgebiet, die noch nicht Mitglied im VPP sind, gezielt über die Tätigkeit und die Ziele des Verbandes informiert. Der VPP im BDP gehört schon jetzt zu den mitgliederstärksten Berufsverbänden, ist aber einzigartig in seiner Methodenvielfalt, in seiner Verbundenheit mit der Psychologie, in seinem Bemühen, alle Psychologischen Psychotherapeuten zu vertreten - unabhängig davon, ob sie angestellt, kassenzugelassen oder freiberuflich tätig sind. Ebenso finden Psychotherapeuten in Ausbildung "Rückendeckung" im VPP.

Wer sich ab Oktober für eine Mitgliedschaft im VPP entscheidet (selbstverständlich zu einem anteiligen Beitrag für die letzten drei Monate des Jahres), erhält umgehend und gratis die jüngsten beiden Ausgaben der Mitgliederzeitschrift "VPP aktuell" zugesandt. Interessenten können sich gern an die Bundesgeschäftsstelle wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!