Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter Dezember 2007

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Verbände-Erklärung zum Anerkennungsverfahren für die Gesprächspsychotherapie
Als zurzeit geschäftsführender Verband des Gesprächskreises II (GK II) der Psychotherapeutenverbände hat der VPP im BDP am 12. November im Namen einer Reihe von im GK II vertretenen Verbänden eine Erklärung zum Anerkennungsverfahren für die Gesprächspsychotherapie an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und an das Gesundheitsministerium übersandt.
Darin heißt es: "Der Gesprächskreis II der Psychotherapeutenverbände begleitet das seit Juli 2002 geführte Anerkennungsverfahren zur Gesprächspsychotherapie (GPT) mit Aufmerksamkeit. Der GK II hatte sich bereits im März 2003 mit einer Erklärung zu dem Anerkennungsverfahren geäußert. Er forderte darin den zügigen Abschluss des Verfahrens auf der Grundlage des geltenden Rechts. Inzwischen sind vier weitere Jahre vergangen. Auf der nächsten Sitzung des G-BA im Dezember 2007 soll ein neuer Beschluss zur Anerkennung der Gesprächspsychotherapie herbeigeführt werden. Zeitgleich wird ein Beschluss zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinien vorbereitet. Die unterzeichnenden Psychotherapeutenverbände fordern, dass der Beschluss zur Gesprächspsychotherapie auf der Grundlage der Psychotherapie-Richtlinien getroffen wird, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bewertung der Gesprächspsychotherapie Geltung hatten. Damit befinden sie sich in Übereinstimmung mit der Beanstandung des BMG vom 15.08.2006."
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WEITERE NACHRICHTEN

ZI erhebt Praxiskosten für das Jahr 2006
Zum zweiten Mal in diesem Jahr (nach der KBV-Befragung im Sommer) ist eine Studie zur Erhebung der Praxiskosten im Umlauf. Diesmal ist es das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, das sich in Umsetzung eines gesetzlichen Auftrages erneut mit einem Fragebogen zur Erhebung der jährlichen Praxiskosten auch an eine Stichprobe von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wendet. Erfragt werden die Praxiskosten für das Jahr 2006 (zuzüglich Vergleichswerte 2005) gem. § 85 Abs. 3 SGB V, verbunden mit einer Sondererhebung für das laufende Jahr 2006 zur Struktur des Praxispersonals.

Erfasst wird eine Zufallsstichprobe von allen Fachgruppen der Leistungserbringer. Die Befragung findet anonym statt, die Teilnahme ist freiwillig. Die Beantwortung kann, mit Rücksicht auf noch nicht vorliegende Steuerbescheide aus 2006, bis Ende 2007/ Anfang 2008 erfolgen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Erhebung der Arbeitszeiten der Vertragsärzte / -psychotherapeuten, sowie der Arbeitszeiten des Praxispersonals.
Die Ergebnisse fließen ein in die Berechnungen der Honorare über den EBM.
Der bvvp gibt Hinweise zum Ausfüllen der Fragebögen und hat diese freundlicherweise auch für VPP-Mitglieder zur Verfügung gestellt.
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Berichtspflicht gilt weiter, fällt aber nicht mehr jedes Quartal an
Im EBM 2008 heißt es zur Berichtspflicht: "Für Gebührenordnungspositionen des Abschnittes 35.2 ist die Berichtspflicht erfüllt, wenn zu Beginn und nach Beendigung einer Psychotherapie, mindestens jedoch einmal im Krankheitsfall bei Therapien, die länger als ein Jahr dauern, ein Bericht an den Hausarzt entsprechend der Gebührenordnungsposition 01600 bzw. ein Brief entsprechend der Gebührenordnungsposition 01601 erstellt und versendet wird." Das bedeutet, es ist zwar weiter ein Bericht notwendig, jedoch nicht mehr jedes Quartal. Ein Krankheitsfall umfasst - im Gegensatz zum Behandlungsfall (ein Quartal) - insgesamt vier Quartale. Vorgespräche, die nicht zu einer Therapie führen, sowie Behandlungen mit den Zehn-Minuten-Ziffern sind nicht in diesem Sinne berichtspflichtig.
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BGH-Urteil: Abrechnung nach 2,3-fachem GOÄ-Satz ist zulässig
Ärztliche Leistungen, die nach Schwierigkeit und zeitlichem Aufwand als durchschnittlich zu bewerten sind, dürfen weiterhin ohne zusätzliche Begründung mit dem 2,3fachen GOÄ-Satz (GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden, teilte die KV Berlin in einer Pressemitteilung mit. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil bestätigt. Es bleibt laut BGH jedoch dabei, dass Ärzte nicht schematisch mit dem Höchstsatz der Regelspanne berechnen dürfen. Bei einfachen ärztlichen Leistungen müsse sich der Satz im unteren Bereich der Regelspanne bewegen.
www.kvberlin.de

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

VPP NRW rät zu Widerspruch gegen Kammer-Beitragsbescheid
Bei der Versammlung der Psychotherapeutenkammer NRW Ende April 2007 in Dortmund war eine Beitragserhöhung um 100 € beschlossen worden sowie eine Änderung der Beitragstabelle. Beides bedurfte zu diesem Zeitpunkt noch der Genehmigung des Ministeriums. Der VPP-Landesfachverband wie auch die VPP-Fraktion hatten sowohl im Vorfeld wie auch während der Kammerversammlung ihr Unverständnis für diese in ihren Augen nicht gerechtfertigte Erhöhung zum Ausdruck gebracht.

Im Anschluss an die Versammlung hat sich der VPP-Landesfachverband in einem Schreiben an das Ministerium gewandt und um Überprüfung gebeten. Inzwischen hat das Ministerium geprüft, die Kammer angefragt und dem Einspruch der VPP-Fraktion nicht stattgegeben. Der LFV VPP in NRW fordert alle Kolleginnen und Kollegen, die sich beteiligen möchten, auf, Widerspruch gegen den Anfang des Jahres zu erwartenden Beitragsbescheid wegen der nicht gerechtfertigten Erhöhung des Beitragsbescheides einzulegen. Die Vorsitzende wird diesen Bescheid beklagen. Ein entsprechender Widerspruchstext wird, sobald der Bescheid vorliegt, im Internet veröffentlicht werden.

Berlin: Psychotherapeuten und Ärzte starteten beim 1. Sternlauf gegen Depression
Am 21. November startete das Berliner Bündnis gegen Depression den 1. Sternlauf gegen Depression. Zur Teilnahme aufgerufen waren Mediziner und Psychotherapeuten, so Dr. Meryam Schouler-Ocak, Leiterin des Berliner Bündnisses und Oberärztin an der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig-Krankenhaus Berlin-Mitte. Ziel war es, auf die Erkrankung aufmerksam zu machen. Außerdem spendete ein Pharmaunternehmen bis zu 25 Euro pro Läufer für Projekte des Bündnisses, die zur Enttabuisierung der Depression beitragen. Seit zwei Jahren ist der VPP-Landesfachverband Berlin Mitglied im "Berliner Bündnis gegen Depression".
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PSYCHOTHERAPUTINNEN UND PSYCHOTHERAPEUTEN IN AUSBILDUNG

Erfolg für PiA: Zukünftig mit Rederecht beim DPT dabei
Der 11. DPT in Mainz hat am 10. November mit nur einer Gegenstimme den Antrag der Arbeitsgruppe Psychotherapeuten in Ausbildung (AG PiA) in der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) angenommen. Das bedeutet: Zum ersten Mal ist die Mitwirkung der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) offiziell geregelt. Im ersten Halbjahr 2008 wird eine Bundeskonferenz der PiA stattfinden, zu der von den jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern (LPtK)  jeweils bis zu zwei PiA entsendet werden, die nach den in der jeweiligen Kammer geltenden Verfahren ermittelt wurden. Diese bis zu 24 PiA wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher und einen Stellvertreter. Diese beiden werden als Gäste mit Rederecht zu den künftigen DPT eingeladen werden. Darüber hinaus nimmt der Sprecher auf Einladung beratend an Sitzungen des Vorstandes der BPtK teil, sofern PiA-relevante Themen behandelt werden. 

NUR FÜR MITGLIEDER

November-News im VPP-Mitgliederbereich: EBM 2008
Eine detaillierte Übersicht über die Änderungen im neuen EBM 2008 im Vergleich zum noch gültigen EBM2000plus findet sich im Mitgliederbereich der VPP-Homepage. Die stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP, Eva Schweitzer-Köhn, fasst einerseits sämtliche Neuerungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zusammen und gibt andererseits eine Bewertung der Neufassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes vom 19.Oktober 2007 ab. Dargestellt wird beispielsweise, warum die allgemein deutliche Höherbewertung der Leistungen im Jahr 2008 noch kein Grund zur Freude für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist.