Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter Januar 2008

Gutes Neues Jahr!
Der VPP im BDP wünscht seinen Mitgliedern und allen an der Arbeit des VPP Interessierten ein gutes, gesundes und glückliches Neues Jahr - vor allem in beruflicher Hinsicht. Der Vorsitzende des VPP, Heinrich Bertram, betont: "Wir werden versuchen, das Unsrige dazu beizutragen und fühlen uns sowohl personell wie finanziell hier gut, deutlich besser als in den Vorjahren aufgestellt." Berufspolitische Schwerpunkte in diesem Jahr werden u.a. neben den "Dauerbrennern" Einführung der Gesprächspsychotherapie und weiterer erfolgreicher psychotherapeutischer Verfahren in die Regelversorgung und einem neuen Vergütungskonzept für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten die Europapolitik, die Umgestaltung von Ausbildung und Weiterbildung, der Ausbau der Integration der Kompetenzen von Psychologischen Psychotherapeuten im gesamten Gesundheitswesen sein. Für fachliche Stellungnahmen hat der VPP-Bundesvorstand als zusätzliche Unterstützung einen erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht gewinnen können.

BERUFSPOLITIK AKTUELL

VPP im BDP: Die GPT ist nach den jetzt geltenden Richtlinien anzuerkennen
Deutlich hat sich der Vorsitzende des VPP im BDP, Heinrich Bertram, kurz vor Weihnachten in einer Stellungnahme bezüglich "der skandalösen Verschleppungsorgie zur Anerkennung der GPT" geäußert. In der Sitzung des GK II der Psychotherapeutenverbände vom 3.11.07 hatten verschiedene Psychotherapeutenverbände auf den Zusammenhang der vorgesehenen TOP des G-BA hingewiesen, nach der die Entscheidung zur GPT unmittelbar dem Beschluss zu einem Schwellenkriterium für die Zulassung von Psychotherapieverfahren zur sozialrechtlichen Anwendung folgen sollte. Einige Verbände (also nicht alle Verbände des GK II und nicht der GK II insgesamt) forderten in einer Stellungnahme gegenüber dem G-BA, dass der Beschluss zur Gesprächspsychotherapie auf der Grundlage der Psychotherapie-Richtlinien getroffen wird, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bewertung der Gesprächspsychotherapie Geltung hatten.Der VPP im BDP mit seiner klaren Haltung zur Methodenvielfalt in der Psychotherapie - auch und insbesondere im Sinne einer fachlich und gesundheitspolitisch angemessenen Versorgung der Patientinnen und Patienten - lehnt Schwellenkriterien, die den methodenvielfältigen Zugang verhindern, eindeutig ab. Sollten aus anderen berufs- und fachpolitischen Erwägungen (z.B. zum Schutz der Richtlinientherapie), versorgungsbezogene Schwellenkriterien notwendig sein, dann müssen sie mindestens , auf den - auch international - gegebenen Sachstand bezogene Übergangsregelungen und Regelungen zur Erprobung in der psychotherapeutischen Praxis enthalten. Die GPT ist jetzt und nach den bei Einreichung ihres Antrags geltenden Richtlinien anzuerkennen.
Ausführlich

VPP im BDP nimmt Stellung zu GEK-Report ambulant-ärztliche Versorgung 2007
Schwerpunkt des GEK-Report ambulant-ärztliche Versorgung 2007 war die ambulante Psychotherapie. Als herausragendes Ergebnis wurde von Dieter Hebel, Vorstandsvorsitzender der Gmünder Ersatzkasse (GEK), hervorgehoben, dass die Daten "für die ambulanten Kurzzeitpsychotherapien keine deutlich nachweisbaren positiven Wirkungen" zeigten. Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Schwartz, Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitssystemforschung (ISEG), forderte angesichts dieser Erkenntnisse dringend kritisch vertiefende Untersuchungen zu beiden Psychotherapieformen, Kurz- und Langzeit. Hier sieht die stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP. Eva Schweitzer-Köhn, "die Gefahr der unzulässigen Generalisierung des Ergebnisses auf die Einschätzung der Wirksamkeit der Psychotherapie überhaupt und der Beschädigung des Ansehens der Psychotherapie insgesamt." In einer Stellungnahme an die Gmünder Ersatzkasse (GEK) betrachtet und bewertet sie die Studie unter drei Gesichtspunkten:
1. Ist das "herausragende Ergebnis" aus den vorhandenen Daten und Ergebnissen der Untersuchung tatsächlich belegt?
2. Wenn das so sein sollte: Ist dieses Ergebnis eher Folge der nicht vorgenommenen oder bewilligten Umwandlungen der Kurzzeittherapie in Langzeittherapie? Kurz gefasst: Ist Kurzzeittherapie in diesen Fällen nicht ausreichend gewesen?
3. Welches politische Ziel kann/soll mit den Bewertungen ihrer Studie durch die GEK erreicht werden?
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WEITERE NACHRICHTEN

Neue Formulare für PT-Antragstellung
Seit 1.1.2008 gibt es neue bzw. veränderte Formulare für die PT-Antragstellung (s. Deutsches Ärzteblatt, PP, Heft 12, Dezember 2007, S. 580). Dort heißt es u.a.:
- PTV 3 entfällt ganz.
- Auf PTV 2 muss demnächst von den Psychotherapeuten neu und explizit "eine Erklärung, den Bericht vollständig selbst verfasst zu haben" unterschrieben werden.
- "Da die Änderungen der Formulare teilweise auf dem Wegfall von PT 3 und VT 3 basieren, sollten keine Aufbrauchfristen für die bisherigen Formulare berücksichtigt werden."
- Weiter "...wird den Änderungen durch das Vertragsarztänderungsgesetz Rechnung getragen, wonach jetzt auch die Möglichkeit besteht, psychotherapeutisch Qualifizierte in der Praxis anzustellen, wenn der Praxisinhaber selbst keine Psychotherapie oder ein anderes Verfahren als der Angestellte erbringt."
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung teilt mit, dass die Formulare den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt wurden und dort oder bei den Vordruck-Verlagen angefordert werden können.
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EuGH erklärt Übergangsregelung zur Kassenzulassung für rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat laut einer Meldung der Bundespsychotherapeutenkammer eine Übergangsregelung zum Psychotherapeutengesetz (1999) für rechtswidrig erklärt. Diese Regelung sah vor, dass Psychotherapeuten auch in überversorgten Gebieten zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugelassen werden, wenn sie in diesem Gebiet bereits zwischen Juni 1994 und Juni 1997 mindestens 250 Behandlungsstunden innerhalb von 12 Monaten erbracht hatten. Nach Auffassung des EuGH verstößt diese Regelung gegen die Niederlassungsfreiheit und diskriminiert ausländische Psychotherapeuten, die nach Deutschland zogen, und deutsche Psychotherapeuten, die vorübergehend im EU-Ausland praktizierten. Anlass für das EuGH-Urteil waren die Beschwerden zweier Österreicher bei der Europäischen Kommission, die 1998 nach Deutschland zogen und deren Tätigkeit in Österreich nicht berücksichtigt wurde.
Das überraschende Urteil dürfte jetzt deutsche Gerichte beschäftigen.
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BMWi bezuschusst Qualitätsmanagement-Beratungen
Alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten müssen nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ein Qualitätsmanagement in ihrer Praxis einführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) teilt mit: "Qualitätssicherungs- oder Qualitätsmanagementberatungen sind dann förderfähig, wenn sie eine konzeptionelle Beratungsleistung beinhalten und sich nicht in der Überreichung eines QM-Buches erschöpfen.(…) Gefördert werden nur die Kosten für eine Beratung zur Einführung des QM-Systems, nicht die Zertifizierungskosten. Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt 40 Prozent der Beratungskosten, maximal jedoch 1500 Euro. Einen Antrag für diesen Zuschuss kann der Beratene innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung stellen." Antragsvordruck sowie die aktuell gültigen Richtlinien können Beratene auf der Homepage der "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes" abrufen: www.leitstelle.org

Erste QM-Phase ausgelaufen
Mit Einführung der Qualitätsmanagement-Richtlinie im Januar 2006 lief Phase 1 der Planung an. In einem Zeitraum von längstens zwei Jahren sollten alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten erste Maßnahmen, die der Planung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dienen, durchführen. Hierzu gehören laut Richtlinie:
- mindestens eine schriftliche Selbstbewertung des Ist-Zustands der
Praxis hinsichtlich der Ziele und Inhalte des einrichtungsinternen QM sowie
- die Festlegung von konkreten Zielen für den Aufbau des
einrichtungsinternen QM
- die Teilnahme an Fortbildungskursen wird empfohlen
Diese erste Phase lief Ende 2007 aus. Der "Selbstbewertungsbogen für die Praxis" kann z.B. bei der KV Berlin heruntergeladen werden. Ein psychotherapiespezifischer Selbstbewertungsbogen findet sich unter: undefined
Die DPA bietet in Zusammenarbeit mit dem VPP Seminare zur Einführung eines Qualitätsmanagement an, unter dem Kapitel Existenzsicherung/Praxisführung. Sprechen Sie Ihren LFV an bei Interesse für Seminare in Ihrer Region.
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NUR FÜR MITGLIEDER

Dezember-News im VPP-Mitgliederbereich: Vollständige EBM-Tabelle für PsychotherapeutInnen
VPP-Mitglieder können sich mit Hilfe einer aktuellen und übersichtlichen Tabelle über sämtliche Neuerungen im EBM 2008 informieren. Zum Beispiel, wie Besuche bei PatientInnen seit 1.1.2008 abgerechnet werden können, welche Leistungen die neue psychotherapeutische Grundpauschale umfasst und wie sich die allgemeine Punktzahlerhöhung jeweils bei den einzelnen Gebührenordnungspositionen auswirkt. In Ergänzung zu der Tabelle sollte der ebenfalls im Mitgliederbereich erschienene Beitrag von Eva Schweitzer-Köhn: "Der EBM 2008: Mehr Punkte, aber weniger Geld" gelesen werden. Die EBM-Tabelle ist außerdem für alle VPP-Mitglieder in die Januar-Ausgabe des "Report Psychologie" eingeheftet.