Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter November 2006

BERUFSPOLITIK AKTUELL I: GESUNDHEITSREFORM

VPP nimmt Stellung zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
Der VPP hat den seit Mitte Oktober vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV kritisch überprüft und seine Stellungnahme sowohl an das Bundesgesundheitsministerium als auch an die Gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen übersandt. Aus Sicht des VPP-Bundesvorstands ist eine qualitativ hochwertige und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nur zu gewährleisten, wenn in dem Referentenentwurf Punkte wie die Einzelleistungsvergütung der Psychotherapie oder das Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten Berücksichtigung finden.

BERUFSPOLITIK AKTUELL II: VERTRAGSARZTRECHT

VÄndG: VPP fordert statt Teilzulassung bessere Konditionen für das Job-Sharing
Das geplante Änderungsgesetz zum Vertragsarztrecht (VÄndG) war am 18. Oktober Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss. Diese hatte der VPP zum Anlass genommen, dem Gesundheitsausschuss seine aktuelle Stellungnahme zu übersenden. Zu begrüßen sei insbesondere die kooperative Leitung von Medizinischen Versorgungszentren z.B. durch Psychotherapeuten und Ärzte. Klärungsbedarf sieht der VPP jedoch beim Punkt "Teilzulassung": Die nunmehr vorgesehene Möglichkeit des Zulassungsausschusses, "die Zulassung nur hälftig ruhen zu lassen oder hälftig zu entziehen", birgt eine Reihe von Problemen für Psychologische Psychotherapeuten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
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WEITERE NACHRICHTEN

BMG-Gespräch zur Situation von Psychotherapeuten in Ausbildung
Zu den Rahmenbedingungen, unter denen Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) ihre "praktische Tätigkeit" in der Psychiatrie absolvieren, kam es auf Initiative des Gesprächskreises II der Psychotherapeutenverbände am 20. Oktober zu einem Gespräch mit der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, MdB Helga Kühn-Mengel. Studien belegen, dass die Mehrzahl der PiA während dieser Zeit keinerlei Vergütung erhält, aber dennoch verantwortungsvolle psychotherapeutische Tätigkeiten in erheblichem Umfang erbringt. Für den VPP nahm Vorstandsmitglied Hans Werner Stecker an dem Gespräch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) teil. Bereits im Sommer hatte er in einer differenzierten Stellungnahme zusammen mit der PiA-Vertreterin im VPP die Argumente entkräftet bzw. widerlegt, mit denen der Petitionsausschuss des Bundestages im Mai diesen Jahres eine Petition von weit über 1000 PiA abgelehnt hatte.
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NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

Bayern: Brigitte Morgenstern-Junior als 1. Vorsitzende bestätigt
Bei der Mitgliederversammlung des VPP-Landesfachverbandes Bayern ist am 23. September Brigitte Morgenstern-Junior als erste Vorsitzende des LFV wiedergewählt worden. Stellvertretender Vorsitzender wurde Michael Wetzstein. Weitere Vorstandsmitglieder sind Susanna Thamm und Dr. Hans Friedrich Stängle.

Berlin: Einladung zur VPP-Mitgliederversammlung
Der Vorstand des VPP-Landesfachverband Berlin lädt VPP- und BDP-Mitglieder herzlich ein zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 29.11.2006, in der Glinkastr. 5-7 in 10117 Berlin-Mitte. Diese beginnt um 19 Uhr mit einem Vortrag von Dipl.-Psych. Kadir Kaynak zum Thema "Besonderheiten bei der psychotherapeutischen Behandlung von MigrantInnen". Um 20 Uhr fängt die turnusgemäße Mitgliederversammlung an.

INFO BERUFSPRAXIS

Aufteilungsverbot für Reisekosten wird überprüft
Aufwendungen, die nur zum Teil beruflich oder betrieblich veranlasst sind, können bisher insgesamt nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden (Aufteilungsverbot). Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs will daran nicht mehr festhalten, wenn es einen eindeutigen Maßstab für die Aufteilung in beruflich/betrieblich einerseits und privat andererseits gibt. Im Streitfall nahm ein EDV-Fachmann an einer Computermesse in den USA teil. Vier Tage nutzte er ausschließlich beruflich, drei Tage privat. Der VI. Senat hält es für sachgerecht, die Flugkosten in Höhe von 4/7 als Werbungskosten anzuerkennnen, sowie die Übernachtungskosten für die Tage, die beruflich genutzt wurden. Er hat die Frage daher dem großen Senat des Bundesfinanzhofs vorgelegt, der endgültig zu entscheiden hat.

Erläuterung zur ZI-Erhebung der jährlichen Praxiskosten
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verschicken seit einiger Zeit auch an viele Psychotherapeuten Fragebögen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) zur Erhebung der jährlichen Praxiskosten 2005. Dieses Datenmaterial wird von der KBV mit herangezogen werden bei zukünftig anstehenden honorarpolitischen Überlegungen und Entscheidungen, z.B. zum Mindestpunktwert/Euro-Betrag für psychotherapeutische Leistungen oder auch zur Überprüfung der Bewertungen im EBM 2000plus oder auch einem anderen Honorarkonzept. Da die Beantwortung einiger Punkte weitere Fragen aufwerfen kann, möchte der VPP darauf hinweisen, dass der bvvp eine ergänzende Erläuterung zum ZI-Fragebogen herausgegeben hat.
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RÜCKBLICK

BGH: Klausel aus alten PKV-Versicherungsbedingungen nicht rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im Februar in zwei Urteilen bestätigt, dass eine PKV-Versicherungsklausel aus der Zeit vor dem Psychotherapeutengesetz, wonach Psychotherapie nur bezahlt wird, wenn sie von einem Arzt durchgeführt wird, nicht rechtswidrig ist. Die private Krankenversicherung hatte die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie abgelehnt, weil sie nicht von einem niedergelassenen approbierten Arzt durchgeführt wurde. Der VPP bedauert diesen nachteiligen Umgang mit Patientenansprüchen auf eine psychotherapeutische Behandlung auch durch Psychologische Psychotherapeuten. Die meisten Versicherer nutzen derartige Klauseln nicht und dies mit gutem Grund, da sich ansonsten eine nicht unwesentliche Versicherungslücke auftun würde. Der VPP fordert, dass beim Basistarif in der PKV, der im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführt werden soll, eine Regelung im Gesetz getroffen werden sollte, die diese veralteten Klauseln verhindert.