Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter Februar 2008

BERUFSPOLITIK AKTUELL

G-BA: Schwellenkriterium verabschiedet
Ende des Jahres 2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss laut Pressemitteilung "weitreichende Standards" für die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Demnach soll künftig die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung davon abhängig gemacht werden, dass der Nutzennachweis für mindestens die am häufigsten auftretenden psychischen Erkrankungen bei Erwachsenen beziehungsweise bei Kindern und Jugendlichen geführt wird. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Welche Bedeutung diesem G-BA-Beschluss insbesondere bezüglich der sozialrechtlichen Anerkennung der Gesprächspsychotherapie beigemessen wird, war bereits Ende 2007 Gegenstand eines ausführlichen Kommentars des Vorsitzenden des VPP im BDP, Heinrich Bertram.
Fortsetzung der unendlichen Geschichte der sozialrechtlichen Anerkennung der GPT
G-BA: Breit angelegte Qualifikation von Psychotherapeuten ist im Interesse der Patienten
G-BA: Beschlüsse zur Richtlinie "Psychotherapie-Richtlinien"

OVG NRW: Gesprächspsychotherapie geeignet für die Ausbildung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Am 15. Januar 2008 hat das OVG Nordrhein-Westfalen mit einstimmigem Beschluss ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln verworfen, mit dem die Eignung der Gesprächspsychotherapie für die staatliche Ausbildung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit dem Hinweis auf eine fehlende positive Empfehlung des WBP bestritten worden war. In einer Pressemitteilung der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) heißt es dazu: "(…) Deshalb wäre schon der OVG-Beschluss - neben vielen anderen unterschiedlichen Gründen - für sich ausreichend zur Beanstandung der G-BA-Beschlüsse."
Artikel

WEITERE NACHRICHTEN

BSG legt Urteilsbegründung zu den probatorischen Sitzungen vor
Die schriftliche Begründung zum Urteil vom 29.8.07 (B 6 KA 35/06 R) liegt inzwischen vor und ist relativ kurz. Das Bundessozialgericht (BSG) billigt dem Bewertungsausschuss den Spielraum zu, das Angemessenheitsgebot nur für genehmigungspflichtige Leistungen zu berücksichtigen. Vor welchem Hintergrund in der Urteilsbegründung zwischen genehmigungspflichtigen Therapieleistungen und nicht genehmigungsbedürftigen probatorischen Sitzungen unterschieden wird und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind, steht im Zentrum einer differenzierten Stellungnahme von Rechtsanwalt Jan Frederichs, BDP-Rechtsabteilung.
BSG legt Urteilsbegründung zu den probatorischen Sitzungen vor
Probatorische Sitzungen gleich wichtig aber weniger wert

Job-Sharing-Praxen: Punktzahlobergrenze anpassen
Da die Punktzahlen im EBM für die einzelne Leistung erhöht worden sind, sollten Job-Sharing-Praxen einen formlosen Antrag beim Zulassungsausschuss stellen auf Anpassung ihrer Punktzahlobergrenze an den neuen EBM.

Die Top 20 der Praxissoftware
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat einen Überblick über die führenden ADT-Abrechnungssysteme in den einzelnen Fachgruppen veröffentlicht. Dort findet sich auch eine Übersicht über die "Top 20" bei den Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
EDV-Statistik

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

LFV Nordrhein-Westfalen: Klage gegen Erhöhung des Kammerbeitrags
Der Kammerbeitrag ist zum Jahr 2008 um 40 % auf 350 EUR angehoben worden. Der Landesfachverband NRW erhebt gegen die nach seiner Einschätzung unzulässig hohe Erhöhung des Beitrags Klage beim Verwaltungsgericht Köln. Sollte diese Klage Erfolg haben - sie wird sicher über mehrere Instanzen geführt werden und entsprechend lange bis zum rechtssicheren Urteil dauern -, können nur diejenigen, die ebenfalls geklagt haben, sicher sein, dass ihnen Anteile des Beitrags rückerstattet werden. Wer gegen den Beitragsbescheid der PTK Klage erhoben hat, sollte unter Hinweis auf das vom VPP geführte Musterverfahren das Ruhen seines Verfahrens beantragen. Gleichwohl wird dann die Prozessgebühr von 35 € fällig, die auch nicht zurückerstattet wird, wenn die Klage später zurück genommen wird. Im Falle der Klagerücknahme könnten möglicherweise der PTK Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes zu erstatten sein, sofern die PTK einen Rechtsanwalt beauftragt hat. Diese könnten sich auf 58 EUR belaufen.
Klage gegen Erhöhung des Beitrages der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Übereinkunft mit KV Nordrhein zu Psychotherapeutenhonoraren: Mindestpunktwert: 4,399 Cent, Restpunktwert: 2,933 Cent, RLV nicht verändert
Am 23. Januar haben sich Vorstand und Geschäftsführung der KV Nordrhein und Vertreter des beratenden Fachausschusses Psychotherapie auf Eckpunkte zu den Psychotherapeuten-Honoraren verständigt - vorbehaltlich der Zustimmung der Krankenkassen. Vereinbart wurden ein Mindestpunktwert von 4,399 Cent und ein Restpunktwert von 2,933 Cent. Die Leistungsobergrenzen für Gemeinschaftspraxen (Jobsharing, Angestellte) werden um ca. 17,4 % erhöht, dies entspricht der Steigerung vom EBM 2000+ auf den EBM 2008. Diese Anpassung erfolgt rückwirkend zum 01.01.08 und muss nicht beantragt werden. Bereits erteilte ablehnende Bescheide werden berichtigt.
Nicht erhöht werden die RLV, sie bleiben bei 1900 Punkten bzw. 2700 (bei Kindern und Jugendlichen) Punkten je Fall. Trotz unzureichender RLV's sollten alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die fachlich gebotenen Leistungen außerhalb des Richtlinienkapitels - insbesondere Diagnostik und Probatorik - in erforderlichem Umfang erbringen und abrechnen - auch vor dem Hintergrund, dass die Abrechnung in den ersten beiden Quartalen voraussichtlich über die Ausstattung der zukünftigen RLV entscheiden wird.

PSYCHOTHERAPEUT(INN)EN IN AUSBILDUNG

PiA treffen sich zur MV in Mannheim
Eine bundesweite außerordentliche Mitgliederversammlung der im VPP im BDP zusammengeschlossenen Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) findet am 15. März von 13 Uhr bis max. 15 Uhr im Hotel Park Inn, Am Friedensplatz 1, 68165 Mannheim, statt (fälschlicherweise war im Vorfeld ein anderer Treffpunkt angegeben worden). Auf der Tagesordung stehen neben Regularien und Verschiedenes der Rechenschaftsbericht der PiA-Vertreterinnen und -vertreter, die Entlastung des Vorstands sowie die Wahl der neuen PiA-Vertretung. Alle PiA im BDP sind herzlich eingeladen; aktives und passives Wahlrecht haben entsprechend der Geschäftsordnung ausschließlich PiA im VPP.
www.bdp-pia.de

NUR FÜR MITGLIEDER

Januar-News im VPP-Mitgliederbereich: Ergebnisse der Kostenerhebung 2007
Ende Dezember 2007 wurden die Ergebnisse der Struktur- und Kostenerhebung vom August letzten Jahres den Berufsverbänden in einem schriftlichen Bericht mitgeteilt. Bei einem bundesweiten Gesamtrücklauf von 1910 Ärzten und Psychotherapeuten konnte die Situation der Psychotherapeuten mit einer hinreichenden Repräsentativität abgebildet werden. Die Ergebnisse bestätigen die Annahmen der Berufsverbände: Im gesamten Psychobereich sind in der früheren EBM-Kalkulation zu niedrige Praxiskosten angesetzt gewesen. In einem ausführlichen Bericht im VPP-Mitgliederbereich stellt die stellvertretende Vorsitzende des VPP, Eva Schweitzer-Köhn, die Resultate im Detail dar und gibt einen Ausblick auf weitere Kostenerhebungen.
Ergebnisse der Struktur-/Kostenerhebung: Praxiskosten zu niedrig angesetzt