BERUFSPOLITIK AKTUELL
Bundesvorstand des VPP ohne Gegenstimmen im Amt bestätigt
Der bisherige Bundesvorstand des VPP im BDP ist auf der VPP-Vertreterversammlung Ende Februar in Berlin ohne Gegenstimmen in seinem Amt bestätigt worden. Als Vorsitzender wurde Heinrich Bertram wiedergewählt, zur stellvertretenden Vorsitzenden Eva Schweitzer-Köhn. Mitglieder im Vorstand sind weiterhin Hans-Werner Stecker und Uschi Gersch. Hinzu gekommen ist als fünftes Vorstandsmitglied Michael Wetzstein, ab April zuständig für die Psychotherapie außerhalb des SGB V sowie die Kommunikation zwischen Bundesvorstand und den Regionen, die Absprachen unter den VPP-Landesfachverbänden (LFV) und die Verständigung zwischen den VPP-LFV und den BDP-Landesgruppen.
Die VV befasste sich u.a. mit den Auswirkungen des neuen EBM in den einzelnen Bundesländern und in einem ausführlichen Diskussionsblock mit den Folgen der Gesundheitsreform, insbesondere dem Wettbewerb zwischen Kollektivvertrag und Selektivverträgen auf die psychotherapeutische Versorgung und die Situation von Psychotherapeuten und deren Patienten. Die stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP, Eva Schweitzer-Köhn, zeigte sich besorgt, ob unter Wettbewerbsbedingungen eine notwendige flächendeckende wohnortnahe psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen ist. Im Plenum äußerten die Vertreterinnen und Vertreter anschließend ihre Ideen zum Umgang mit der Situation. Insbesondere wurden Vorschläge besprochen, inwieweit und mit welchen Instrumenten schnell allen Eventualitäten effektiv begegnet werden kann.
WEITERE NACHRICHTEN
VPP begrüßt Urteil zur "Online-Durchsuchung": Patientendaten geschützt
Der VPP begrüßt ebenso wie der Gesamtverband BDP die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.2.2008, in der die bisherigen Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt werden. Der entsprechende Paragraph, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt ("Online-Durchsuchung"), verletze "das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". In Folge bedeutet dies, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihren Patienten zukünftig wieder zusichern können, dass aus Gründen der Vertraulichkeit und der Schweigepflicht selbstverständlich nur verschlüsselt versendete Patientendaten auch vertraulich bleiben.
Pressemitteilung
Psychische Erkrankungen im Anstieg - Dringend: Gute psychotherapeutische Versorgung
Aktuelle Krankenkassen-Reporte zeigen allenthalben eine Zunahme psychischer Erkrankungen. Während sich die Versicherungen Gedanken über Arbeitsunfähigkeitszeiten, Fehltage und Kosten machen, sind diese Zahlen für einen Berufsverband wie den VPP im BDP ein Zeichen, dass einer guten psychotherapeutischen Versorgung deutlich mehr Bedeutung und Wert beigemessen werden muss. Die spätestens seit dem Bericht des Robert Koch-Institutes "Gesundheit in Deutschland" bekannte Zunahme von Depressionen steht auf der einen Seite, die mitunter nach wie vor unspezifische oder unzureichende Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die unter Depressionen leiden, auf der anderen. Nur bei einem Teil der Betroffenen wird zügig die richtige Diagnose gestellt und eine angemessene Behandlung eingeleitet.
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WBP erkennt Neuropsychologische Therapie für hirnorganische Störungen an
Der VPP im BDP begrüßt, dass der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) die Neuropsychologische Therapie umfassender als bisher anerkannt hat: In einer Ergänzung zum Gutachten des Beirats zur Neuropsychologischen Therapie (v. 8. Juni 2000) bestätigte der WBP am 31. Januar 2008, dass die Neuropsychologische Therapie "für den Anwendungsbereich "Hirnorganische Störungen" bei Erwachsenen als ein theoretisch und empirisch hinreichend fundiertes und damit wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren anzusehen ist. Diese Beurteilung beruhte auf Studien zur Wirksamkeit der Neuropsychologischen Therapie im Sinne einer Funktionstherapie; Wirksamkeitsbelege für Kompensationstherapien oder Integrative Therapien lagen nicht vor." Damit ist die Neuropsychologische Therapie eine wissenschaftlich anerkannte Psychotherapiemethode. Da jedoch nur für einen Anwendungsbereich eine Indikation besteht, kann sie nicht als Psychotherapieverfahren für die vertiefte Ausbildung entsprechend § 1 (1) der PsychThG-APrV empfohlen werden.
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NUR FÜR MITGLIEDER
Für VPP-Mitglieder: Übersicht über Konditionen/Tarife privater Krankenversicherer
Im Herbst 2007 hat der VPP bei den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung nachgefragt, inwieweit die Gesellschaften die Bestimmungen zur Erstattung der Kosten psychotherapeutischer Behandlung nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst haben. Eine entsprechend aktualisierte Übersicht über Versicherungsbedingungen und Tarife ist nunmehr im VPP-Mitgliederbereich zu finden. Zahlreiche Unternehmen erkennen Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ohne weiteres als erstattungsfähig an, wenn auch häufig mit einer Begrenzung (z.B. auf 20 bis 30 Sitzungen im Jahr). Die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen selbstverständlich für Behandlungen durch psychologische Psychotherapeuten, nicht nur für solche durch Ärzte.
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AUSBLICK
GK II tagte zur "Revision der Psychotherapierichtlinien II"
Die Frage, welche Psychotherapieverfahren für die Versorgung von Patientinnen und Patienten geeignet sind und wie man dieses angemessen feststellen kann, beschäftigt den VPP und andere Psychotherapeutenverbände seit Jahren. So stand die zweite Tagung des Gesprächskreises II (GKII) unter dem Motto: Wie kann die Forschung in Verbindung mit der Praxis kommen und umgekehrt? Die eigentliche Überschrift der Berliner Tagung lautete "Revision der Psychotherapierichtlinien II". Im GK II pflegen 33 Psychotherapeutenverbände aus Deutschland eine gemeinsame Plattform. Ein ausführlicher Tagungsbericht der stellvertretenden Vorsitzenden des VPP im BDP, Eva Schweitzer-Köhn, wird in der April-Ausgabe der Verbandszeitschrift "Report Psychologie" erscheinen.