Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter Juli 2008

BERUFSPOLITIK AKTUELL

VPP im BDP: Eckpunkte zu integrierter Versorgung und neuen Vertragsformen
Die Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion hatte Mitte Juni zu drei Fachgesprächen über die Versorgung bei psychischen Krankheiten geladen - die Schwerpunkte lauteten: Gesundheitsberichterstattung, integrierte Versorgung, Prävention, Nachsorge und Rehabilitation. Eingeladen war auch der BDP, für den die Präsidentin des BDP, Carola Brücher-Albers, und der Bundesvorsitzende des VPP im BDP, Heinrich Bertram, teilnahmen. VPP und BDP werden im Laufe des Sommers ein gemeinsames Positionspapier zu den genannten Themen verfassen. Im Rahmen der Fachgespräche hat Heinrich Bertram am 16. Juni vorgetragen, welche Eckpunkte in der Diskussion über die integrierte Versorgung und die freien Verträge aus Sicht des VPP im BDP notwendigerweise zu berücksichtigen sind.
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VPP-Leserbrief an die Ärztezeitung zu zehn Jahren PsychThG
Am 2. Juli veröffentlichte die Ärztezeitung einen Artikel zum zehnjährigen "Jubiläum" des Psychotherapeutengesetzes (24.06.1998!). Die im Artikel vertretenen Ansichten, v.a. der Kollegen der DPtV, entsprechen in Teilen nicht der Meinung des VPP im BDP. Die Intervention des Verbandes bei der Redaktion der Ärztezeitung wurde zunächst einmal mit der Bitte um einen kurz gefassten Leserbrief beschieden. Dieser ist am 9.7. an die Ärztezeitung gegangen und wird voraussichtlich in Kürze auf der VPP-Homepage veröffentlicht. Selbstverständlich wird der VPP im BDP - hoffentlich bald auch in der Ärztezeitung - immer Gelegenheit nehmen, die berufspolitische Meinung des Verbandes auch außerhalb der eigenen Medien zu artikulieren.

VPP im BDP nimmt Stellung zum BSG-Urteil: Beträchtliche Auswirkungen auf Honorare für Psychotherapie, Diagnostik und Probatorik
Entgegen der Hoffnung machenden Urteile von Sozialgerichten und Landessozialgerichten, in denen die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit ihren Honorarklagen Recht bekamen, ist das BSG mit seinem Urteil vom 28.5.08 unter dem neuen Vorsitzenden Bundesrichter Dr. Wenner hinter seine frühere eher psychotherapeutenfreundliche Rechtsprechung zurückgefallen und hat dem Bewertungsausschuss ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit zugestanden und die Argumente der Psychotherapeuten zurückgewiesen. Eva Schweitzer-Köhn und Uschi Gersch vom Bundesvorstand des VPP im BDP nehmen ausführlich Stellung zu den Auswirkungen des Urteils, insbesondere unter den Aspekten Praxisbetriebskosten, Herausnahme von Leistungen aus dem Arztgruppenvergleich, Leistungen der Probatorik und Diagnostik.
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WEITERE NACHRICHTEN

Bundesregierung zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
Die Bundesregierung hat Ende Mai eine Kleine Anfrage bezüglich der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen beantwortet, die von den Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 9. Mai gestellt worden war (Drucksache 16/9170). Hintergrund der fünf Fragen: Die Psychotherapie würde nicht annähernd so vergütet wie die somatische Medizin. Im BSG-Urteil vom 28.1.2004 war den Psychologischen Psychotherapeuten ein fester Mindestpunktwert zugestanden worden. In dem Urteil hieß es: "Den Psychotherapeuten muss es jedenfalls im typischen Fall möglich sein, bei größtmöglichem persönlichem Einsatz des Praxis- inhabers und optimaler Praxisauslastung zumindest den Durchschnittsüberschuss vergleichbarer Arztgruppen zu erreichen." Jedoch habe der Bewertungsausschuss die BSG-Maßgabe eines Mindesthonorars stets nur so umgesetzt, dass Psychotherapeutinnen und -therapeuten diese Mindesthonorare unter keinen Umständen überschreiten konnten. Die komplette Antwort der Bundesregierung (PDF)
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Jeder fünfte Erwerbstätige psychisch krank - Frauen doppelt so häufig betroffen – VPP im BDP: Ambulante psychotherapeutische Versorgung verstärken
Bei mehr als einem Fünftel aller Erwerbstätigen wurde 2006 mindestens einmal im Laufe des Jahres die Diagnose "Psychische Störung" gestellt. 15 Prozent der männlichen und 32 Prozent der weiblichen  Berufstätigen erkrankten laut aktuellem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse im Jahr 2006 an einer psychischen Störung. Die häufigsten Diagnosen: Depressionen, Reaktionen auf schwere Belastungen, somatoforme Störungen. Dr. Christoph Straub, stellvertretender Vorsitzender des TK-Vorstandes, sprach sich für eine verbesserte ambulante Versorgung aus. Der VPP im BDP plädiert für einen größeren Einbezug der Kompetenz der Psychologischen Psychotherapeuten, z.B. durch leichteren Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung bei notwendiger Langzeitbehandlung, durch entsprechende Höherhonorierung bei zusätzlichen Leistungen für schwerstgestörte Patientengruppen, Einbezug beim Fallmanagement und stärkere Berücksichtigung in multiprofessionellen Teams und bei Konsiliardiensten.

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

Alarmierende Zahlen zur psychotherapeutischen Versorgung Berliner Kinder
Knapp 84 Prozent der Praxen von Berliner Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten befinden sich im Westteil der Stadt, nur 16 Prozent im Ostteil - dies berichtete Eva Schweitzer-Köhn, stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP, in ihrer Funktion als Vorsitzende des KV-Fachausschusses für Psychotherapie auf der KV-Vertreterversammlung in Berlin im Mai. Der Anteil der in psychotherapeutischer Behandlung befindlichen Kinder und Jugendlichen betrage in Berlin lediglich 0,5 Prozent, hieß es, obwohl eine Studie des Robert Koch-Instituts von einem Therapiebedarf von bis zu 10 Prozent ausgehe. Allerdings, so Schweitzer-Köhn, könnten die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten ihr Angebot kaum ausweiten, da die Behandlungen im Wesentlichen nur an Nachmittagen stattfinden können. Der Fachausschuss möchte nach Auskunft seiner Vorsitzenden gemeinsam mit dem KV-Vorstand nach Möglichkeiten suchen, diese Notsituation zu verbessern. Im Auge behalten müsse man auch den psychotherapeutischen Nachwuchs in Anbetracht der Tatsache, dass fast 70 Prozent der derzeit aktiven Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten über 50 Jahre alt seien.

KV Westfalen-Lippe: Vergütung probatorische Leistungen
Laut Auskunft der KVWL ist beabsichtigt, die probatorischen Leistungen rückwirkend ab dem 2. Quartal 2005 mit 2,56 Cent/ Punkt zu vergüten. Damit folgt man dem Spruch des Bundessozialgerichtes vom 28.5.08, in dem ausgeführt wurde, dass die Psychotherapeuten für die probatorischen Sitzungen einen Anspruch auf mind. 2,56 Cent/ Punkt haben. Allerdings könne die Nachzahlung erst vollzogen werden, wenn das Urteil des BSG nebst Begründung schriftlich vorliege. Aus diesem Grund wird die Honorarabrechnung für das 1. Quartal 2008 noch den in den letzten Quartalen gezahlten Wert von 0,53 Cent/ Punkt aufweisen.
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Mindestpunktwerte in Berlin
Wie bereits berichtet, hatte das BMG dem Bewertungsausschuss aufgegeben, die Vergleichseinkünfte der FachärztInnen, mit denen der Mindestpunktwert berechnet wird, anzupassen. Verglichen werden soll ab 1.4.2008 mit den Facharzteinkünften aus dem Jahr 2006. Demnach gilt in Berlin für 1/2008 der im KV-Blatt berichtete Mindestpunktwert von 3,654 Cent und ab 2/2008 3,7952 Cent. Bzgl. der Jahre 2000/2001, die nach BSG-Urteil neu berechnet werden müssen (Einbezug der Laborkosten bei den HausärztInnen), geht der KV-Vorstand davon aus, dass der Bewertungsausschuss seinen Beschluss erst ändern müsse, bevor die KV neu berechnen könne. Weiter wurde mitgeteilt, dass die KV bezüglich der ruhenden Widersprüche die schriftliche Begründung des BSG-Urteils abwarte.
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NUR FÜR MITGLIEDER

Auch nach BSG-Urteil Widerspruch einlegen
Auch nach dem enttäuschenden Urteil des Bundessozialgerichts empfiehlt der VPP im BDP, weiterhin Widerspruch gegen den Honorarbescheid der KV einzulegen, um den Rechtsweg offen zu halten. Der Text muss nur geändert werden. Ein mit RA Frederichs abgestimmter Mustertext wird im Mitgliederbereich der VPP-Homepage zur Verfügung gestellt. Dort finden sich auch weitere Empfehlungen zu bereits eingelegten Widersprüche und Klagen gegen frühere Honorarbescheide.

AUSBLICK

Zweite Ausgabe "VPP aktuell" zu neuen Vertragsformen
Außerhalb des herkömmlichen Kollektivvertrags zwischen KVen und Krankenkassen können  so genannte Selektivverträge zwischen Ärzten und Krankenkassen geschlossen werden. Was die Vertragsformen "Hausarztzentrierte Versorgung", "Integrierte Versorgung" und "besondere ambulante Versorgung" perspektivisch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bedeuten könnten, ist Schwerpunkt der neuesten Ausgabe von "VPP aktuell", die Anfang August in den Briefkästen der Mitglieder liegen wird. Außerdem berichtet ein erfahrener "Jobsharer", welche Hürden mit dem Modell einer geteilten Praxis in der täglichen Arbeit verbunden sein können. Und schließlich geht es um die allgemeinen Auswirkungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes auf die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie speziell darum, was es mit der nunmehr möglichen Teilzulassung (halben Zulassung) auf sich hat.