Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter Februar 2010

Essentials zur Vertragsgestaltung im Rahmen der Neuen Versorgungsformen
Die Vertreterversammlung des VPP im BDP hat am 28. Februar einstimmig beschlossen, sich den Essentials zur Vertragsgestaltung im Rahmen der Neuen Versorgungsformen, die von hessischen PsychotherapeutInnenverbänden unter Mitwirkung des dortigen VPP-Landesfachverbandes konsentiert worden sind, auch bundesweit zu verpflichten.
Aus der Präambel des hessischen Konsensuspapiers: "Die Entwicklung und der Abschluss eines Selektivvertrages hat Auswirkungen auf die gesamte Berufsgruppe. Deshalb ist eine Diskussion der Berufsverbände über solche Verträge besonders wichtig." Die Einigung auf Mindeststandards bei Verträgen im Rahmen der Neuen Versorgungsformen soll "die Position der PT-Berufsverbände in der gesundheitspolitischen Landschaft, gegenüber Krankenkassen und anderen Organen, deutlich erkennbar machen und stärken." Daher hat sich der VPP diesen Essentials nun auch bundesweit angeschlossen.

AVP-Symposium am 24.3.10: Noch Anmeldungen möglich
Die AVP lädt am 27. März zu einem Symposium "Psychotherapie - Einblicke und Ausblicke" nach Berlin ein. Die AVP ist ein Zusammenschluss von psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten und dem VPP mit dem Ziel, dass sich die Psychotherapie auf humanistischer, psychodynamischer, kognitivbehavioraler und systemischer Basis weiterentwickelt und sich so immer besser der Bandbreite und Individualität der Patientenpersönlichkeiten und Störungsbilder annähert. Das Symposium soll der Stärkung dieses Therapie- und Menschenverständnisses dienen. Für die Veranstaltung sind Fortbildungspunkte bei der Psychotherapeutenkammer Berlin beantragt. Die Institute der AVP rechnen die Teilnahme auf die freie Spitze an. Für Studenten und PiA ist die Teilnahme am Symposium kostenfrei. Programm und Anmeldeformular.

BERUFSPOLITIK AKTUELL

GK II fordert Korrektur des Paragraphen 87 SGB V zu Zu- und Abschlägen bei Unter- und Überversorgung
Die im GK II zusammengeschlossenen Berufs- und Fachverbände, zu denen auch der VPP im BDP gehört, fordern am 29.1.10 in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Rösler die gesetzliche Rücknahme der vom Bewertungsausschuss beschlossenen Regelungen des Paragraphen 87 Abs. 2e Ziffer 3 SGB V zu Zu- und Abschlägen bei Unter- und Überversorgung. Schreiben an Bundesgesundheitsminister Rösler plus Stellungnahme:
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Hotline und Mitgliederinformation zur ZiPP-Befragung 2010
Mitte Februar hat die erste repräsentative Längsschnittstudie zur Kosten- und Leistungsstruktur in Arztpraxen begonnen. Auch die Vertragspsychotherapeuten werden bundesweit befragt. Es wurde eine verbändeübergreifende Hotline eingerichtet, an die Sie sich wenden können, wenn Sie einen Fragebogen erhalten haben: 0761-7910246. Sie werden über diese Telefonnummer an die Geschäftsstelle oder ein sachverständiges Mitglied eines teilnehmenden Verbandes weitergeleitet.
Die Ergebnisse der Studie sind "insbesondere für die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen wichtig. Nach dem SGB V (§87 ff) stellt die Kostenentwicklung einen zu berücksichtigenden Faktor bei der jährlich zu vereinbarenden Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung dar. Die KBV kann damit die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, Veränderung der Investitions- und Betriebskosten von Vertragsarzt- und psychotherapeutenpraxen bei der Weiterentwicklung des Orientierungspunktwertes geltend zu machen. Zum anderen sollen die Ergebnisse der Versorgungsforschung und der Analyse von Auswirkungen veränderter Rahmenbedingungen auf die vertragsärztliche Versorgung dienen. Beispielsweise ließe sich darstellen, inwieweit sich Änderungen in der Honorarverteilung auf die Personal- und Investitionskosten einer Praxis auswirken. Bei der Definition der gesetzlich vorgeschriebenen angemessenen Vergütung für Psychotherapie spielen naturgemäß auch die Kosten eine entscheidende Rolle." heißt es in der Mitgliederinformation der GK II-Verbände.
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WEITERE MITTEILUNGEN AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

Zur bundesweiten Umsetzung der KJP-Mindestquote
Mit Wirkung zum 18.11.2009 hat der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechend der gesetzlichen Vorgabe die Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte geändert. Zukünftig ist ein Versorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent an der psychotherapeutischen Versorgung denjenigen Leistungserbringern vorbehalten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen. Entsprechend werden (z.B. Mecklenburg-Vorpommern) oder wurden (z.B. in Bayern) bereits zusätzliche Zulassungen in einzelnen Bundesländern ausgeschrieben. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der Landespsychotherapeutenkammern. Zum Beispiel:
LFV Berlin
LFV Hamburg
LFV NRW
LFV Rheinland-Pfalz

LFV Berlin: Ergebnisse der Mitgliederversammlung
Ein ausführlicher Bericht zur letzten Mitgliederversammlung des VPP-Landesfachverbandes Berlin im November 2009 ist unter nachstehendem Link nachzulesen. Einleitend hielt die 1. Vorsitzende Dr. Juliana Matt einen Vortrag zur "Psychotherapie im Rahmen von Berufsgenossenschaften". Die seinerzeit geplante (und nunmehr am 23.2. stattgefundene) Informationsveranstaltung mit RA Jan Frederichs zur "Praxisweitergabe und Praxisübernahme" stieß bei den anwesenden Mitgliedern auf großes Interesse. Besonders wichtig waren und sind die berufspolitischen Aktivitäten für die PiAs. Eva-Maria Schweitzer-Köhn berichtete über das Kammerwahlergebnis und dessen Folgen. Ihr wurde mit Blumen für die langjährige Tätigkeit als 1. Vorsitzende des LFV und für die engagierte Informationsarbeit per Mailingliste gedankt.
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AUSBLICK

Gastbeitrag von Karl-Otto Hentze zur Vertieften Ausbildung
In der April-Ausgabe von "Report Psychologie" wird Karl-Otto Hentze, Bundesgeschäftsführer der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG), auf Einladung des VPP im BDP eine Einschätzung vornehmen, was die Entscheidung des 6. Senat des Bundessozialgerichts vom 28.10.2009 für die Vertiefte Ausbildung in Gesprächspsychotherapie und Systemischer Psychotherapie bedeutet.
GwG