Kolleginnen und Kollegen, die in privater Praxis auch außervertragliche Psychotherapie (Kostenerstattung) für GKV-Versicherte anbieten, finden weitere Informationen und nützliche Materialien auf der Unterseite zur außervertraglichen Psychotherapie..
Alle anzeigenWer zulasten der privaten Krankenversicherungen abrechnet, unterliegt der Berufsordnung und der Berufsaufsicht der jeweiligen Psychotherapeutenkammer auf Landesebene (einzusehen auf der Website der zuständigen PTK). Die Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie und etwaige Änderungen wie Verordnungskompetenzen sind in der Regel nicht relevant. Grundsätzlich sind für die Frage, was abgerechnet werden kann, die Verträge der einzelnen Krankenversicherungen mit ihren Versicherten ausschlaggebend. Für zentrale Fragen wie beispielsweise die Durchführung von Videosprechstunden gibt es Vereinbarungen zwischen dem PKV-Spitzenverband, den Beihilfekostenträgern und der Bundespsychotherapeutenkammer, bei deren Ergebnissen es sich allerdings um Abrechnungsempfehlungen handelt.
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