Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

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Geschrieben von Online-Redakteur

Aktionstag der Psychotherapeuten: Film auf Youtube ab jetzt im Internet – Dokumentation gegen Ungerechtigkeit

Das Motto: „Honorargerechtigkeit jetzt“ war das Schlagwort am Aktionstag der Psychotherapeuten am 25. September 2014, bei dem rund 1.500 Psychotherapeuten durch Berlin bis vor das Bundesgesundheitsministerium zogen, um empört ihren Protest zu zeigen. Lautstark forderten sie endlich ein angemessenes Honorar für ihre Leistungen zu erhalten.

Die Demonstration setzte ein deutliches Zeichen gegen die Gremien der Selbstverwaltung, die in der vergangenen Zeit weder die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) umgesetzt haben, noch ihren eigenen Vorgaben der Überprüfung und Anpassung der psychotherapeutischen Leistungen. Die aus der ganzen Republik angereisten Demonstranten forderten dazu auf, endlich ausreichend finanzielle Mittel bereit zustellen, die für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen mit psychischen Leiden notwendig sind.

Die gemeinsame Aktion aller Fachgruppen der Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychosomatiker und Psychiater war ein starkes Signal an die Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und die Politik, endlich im Sinne der betroffenen Menschen aktiv zu werden.

Diese zentralen Forderungen und die die kraftvolle Bewegung der Demonstration zeigt der Film, der ab sofort auf YouTube und den Homepages der beteiligten Verbände abgerufen werden kann.

Der Link zum 90 sekündigen Film:
www.youtube.com/watch?v=D6gDDLD-wt4

Informationen zum Aktionstag finden sich auf
www.aktionstag-psychotherapie.de

Ansprechpartnerin für die Medien: Ursula-Anne Ochel

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Geschrieben von Online-Redakteur

EMDR bei posttraumatischer Belastungsstörung: Änderung der Psychotherapie-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt die Integration der Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) zur Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) in die Psychotherapie-Richtlinie.

EMDR ist eine standardisierte psychotherapeutische Behandlungsmethode, die auf die Verarbeitung von als traumatisch erlebten Ereignissen und Erfahrungen zielt. Zentrales Element des von Dr. Francine Shapiro entwickelten Verfahrens ist die „Desensibilisierung“: Der Patient verarbeitet die belastende Erinnerung unter Nutzung bilateraler Stimulation wie rhythmischen Augenbewegungen, Tönen oder kurzen Berührungen des Handrückens.
EMDR gilt mittlerweile als eine der empirisch am besten evaluierten Psychotherapiemethoden zur Behandlung von psychotraumatischen Erkrankungen und zählt damit zu den Methoden, die international in Leitlinien für die Behandlung einer PTBS empfohlen werden.

Bereits im Februar 2011 hatte der G-BA einen Antrag des GKV-Spitzenverbandes und der Patientenvertretung im G-BA zur Prüfung der EMDR als Methode der Einzeltherapie bei Erwachsenen im Anwendungsbereich PTBS angenommen. Zuvor hatte der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie in einem Gutachten aus dem Jahr 2006 EMDR in diesem Anwendungsbereich wissenschaftlich anerkannt. Nach einer Bewertung des Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit im Versorgungskontext, stimmte der G-BA nun im Rahmen seiner 49. öffentlichen Sitzung am 16. Oktober 2014 über das Verfahren ab.

Das Plenum entschied, dass die EMDR bei der Indikation PTBS im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder analytischen Psychotherapie Anwendung finden kann. Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt. Er tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. EMDR kann dann im Rahmen einer Behandlung mit einem Richtlinienverfahren abgerechnet werden.

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Änderungen im EBM: Psychotherapie in kleinen Gruppen

Ab dem 1. Januar 2015 wird die psychoanalytisch begründete Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen in kleinen Gruppen als neue Leistung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Zusätzlich wird für große Gruppen die Mindestteilnehmerzahl herabgesetzt.

Altersspezifische und therapeutische Erfordernisse

Hintergrund der Neuregelung ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. April 2013 zur Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie mit Wirkung zum 19. Juni 2013. Dabei wurde eine Verringerung der Mindestteilnehmerzahl in der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Gruppentherapie von Kindern und Jugendlichen gefordert. Als Begründung gab der G-BA an, dass mit der Verringerung der Mindestteilnehmerzahl altersspezifischen Entwicklungsbedingungen und den besonderen therapeutischen Erfordernissen bei Diagnosen wie ADHS, Autismus oder Verhaltensstörungen Rechnung getragen werde.

Neuregelung zum 1. Januar 2015

Die entsprechende Anpassung im EBM erfolgt nun zum 1. Januar 2015. Drei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Gruppentherapie von Kindern und Jugendlichen sollen eingeführt werden. Es handelt sich um die Therapie in sogenannten kleinen Gruppen von mindestens drei und höchstens vier Teilnehmern. Jede GOP ist mit 814 Punkten bewertet, was etwa 83,61 Euro entspricht.

NEU: Kleine Gruppen

GOP

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Kurzzeittherapie

35205

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Langzeittherapie

35208

Analytische Psychotherapie

35212

Große Gruppen mit fünf Teilnehmern

Gleichzeitig soll die Mindestteilnehmerzahl für große Gruppen in diesem Bereich verringert werden: von mindestens sechs auf mindestens fünf. Unverändert bleibt die maximale Teilnehmerzahl von neun Kindern und Jugendlichen. Die Leistungen für die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Gruppentherapie bei großen Gruppen sind bereits im EBM enthalten.

Große Gruppen

GOP

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Kurzzeittherapie

35202

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Langzeittherapie

35203

Analytische Psychotherapie

35211

Susanne Koch

Beschluss des Bewertungsausschusses: institut-ba.de/ba/babeschluesse/2014-09-24_ba335_4.pdf

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Fragwürdige Neuregelungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz

Pressemitteilung des VPP

Praxissitze abzubauen schafft keine bessere Versorgung. Der VPP kritisiert den möglichen Abbau psychotherapeutischer Praxissitze in sogenannten „überversorgten“ Gebieten.

Im Oktober wurde ein „abteilungsinterner Arbeitsentwurf“ für das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegt. Geplant ist diesem zufolge eine Überführung der bisherigen „Kann“-Regelung zum Stilllegen und Aufkauf von Arztpraxen in sogenannten „überversorgten“ Gebieten durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung in eine „Soll“-Vorgabe. Der Gesetzgeber beabsichtigt folglich eine Erschwerung von Verkäufen ganzer oder halber Praxen vor allem in Ballungszentren. „Wartezeiten für psychisch erkrankte Patienten verkürzen zu wollen und gleichzeitig Vorkehrungen zu treffen, damit Praxissitze abgebaut werden können, ist absurd“, kommentiert Eva-Maria Schweitzer-Köhn aus dem Bundesvorstand des VPP im BDP. Die seit 1999 in der Bedarfsplanung vorhandenen Konstruktionsfehler würden damit weiter fortgeschrieben – und im schlimmsten Fall die Versorgung verschlechtert. Der Status quo decke trotz sogenannter Bedarfsplanung ohnehin nicht den Bedarf ab. Jetzt noch Praxen abbauen – laut Berechnung der Bundespsychotherapeutenkammer bis zu 7.400 bundesweit – sei der falsche Weg.

Viel wichtiger wäre nach Ansicht des VPP eine Regelung im Entwurf, mit der im System eine Pflicht zur regelmäßigen Prüfung des Angemessenheitsgebots zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen festgeschrieben wird. Diese fehlt leider immer noch.

Auch die im vorliegenden Vorentwurf geforderte Förderung von Gruppentherapien sei mit Vorsicht zu genießen. „Grundsätzlich ist gegen Gruppenpsychotherapien nichts einzuwenden“, so Schweitzer-Köhn, „allerdings muss weiterhin im Fokus bleiben, dass sie nicht für jeden Patienten und jedes Störungsbild geeignet sind.“

Eine weitere im GKV-VSG dargestellte Idee zur Verringerung der Wartezeiten ist die Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden, in denen ein Erstgespräch und eine individuelle Beratung über verschiedene Versorgungsangebote erfolgen soll. „Doch was passiert, wenn in der Sprechstunde ein Behandlungsbedarf festgestellt wird?“, hinterfragt Eva-Maria Schweitzer-Köhn. „Wer soll diesen erfüllen, wenn die Wartelisten lang sind und keine zusätzlichen Behandler zugelassen werden? Eine strukturelle Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung mit Sprechstunden und flexibleren Behandlungsmöglichkeiten ist sehr sinnvoll und notwendig, aber nicht aus den vorhandenen sowieso schon knappen Ressourcen zu schaffen.”

Psychische Erkrankungen entwickeln sich längst zu Volkskrankheiten mit hohen Folgekosten beim Krankengeld und bei Frühberentungen – während der prozentuale Anteil der Ausgaben für psychotherapeutische Behandlungen nur etwa sieben Prozent der Gesamtausgaben für die ambulante Behandlung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen ausmacht. „Eine Erhöhung der Investitionen für die Versorgung psychisch kranker Menschen“, so betont Schweitzer-Köhn, „muss daher verhältnismäßig gesehen werden.“ Sie werde zudem zu Einsparungen an anderer Stelle im Gesundheitssystem oder bei anderen gesellschaftlichen Kosten führen – ganz abgesehen von dem Leid, das betroffenen Menschen und deren Angehörigen erspart bleibe.

Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) vertritt als Sektion des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) seit 1993 die berufspolitischen Interessen Psychologischer Psychotherapeuten in Deutschland.

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Das neue Gutachten des Sachverständigenrates

Am 30. September 2014 stellte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen im Rahmen eines Symposiums in Berlin sein aktuelles Gutachten vor. Zentrales Thema ist die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung in ländlichen Regionen und ausgewählten Leistungsbereichen.
Der Sachverständigenrat stellt unter anderem fest, dass die aktuelle Versorgungssituation im ambulanten Bereich an vielen Stellen nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht. In einigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gibt es eine Überversorgung an bestimmten Fachärzten; in anderen Regionen liegt der Versorgungsgrad unter 100 Prozent. Allein in vier KVen ist demnach „von einem Mangel an Psychotherapeuten“ auszugehen.
Welche Empfehlungen der Sachverständigenrat aus seinen Erkenntnissen ableitet, lesen interessierte Mitglieder ab heute in Oktober-Ausgabe von report psychologie.

Das Gutachten ist in einer Kurz- und einer Langversion auf der Website des Sachverständigenrats verfügbar: www.svr-gesundheit.de/index.php?id=465

Zusätzlich stellt der Sachverständigenrat das Material des Symposiums – die Präsentationen zu den Vorträgen der Ratsmitglieder sowie die entsprechenden Videomitschnitte – öffentlich zur Verfügung: www.svr-gesundheit.de/index.php?id=538